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DSGVO-konforme B2B-Shops

E-Rechnungspflicht: Shop und ERP rechtzeitig umstellen

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 kommt für größere Unternehmen die Pflicht hinzu, B2B-Rechnungen auch strukturiert auszustellen, ab 2028 gilt sie für alle inländischen B2B-Umsätze (Bundesministerium der Finanzen). Wir richten die formatkonforme Rechnungserzeugung in Ihrem Shopware-Shop ein und binden sie an ERP und Buchhaltung an.

ZUGFeRD und XRechnung EN 16931 als Basis Ausgang und Empfang aus einer Hand

2027

Ausstellungspflicht ab 800.000 € Vorjahresumsatz (BMF)

2028

Ausstellungspflicht für alle inländischen B2B-Umsätze (BMF)

45%

der Unternehmen können E-Rechnungen empfangen (Bitkom Research, 2024)

EN 16931

europäische Norm für das Rechnungsdatenmodell

Festpreise · netto zzgl. USt.

ab 4.900 € Standard-Anbindung netto
  • Ausgangs- und Empfangsprozess getrennt gedacht, aber gemeinsam umgesetzt
  • ZUGFeRD ab 2.0.1 und XRechnung nach EN 16931 aus denselben Bestelldaten
  • Validierung gegen Schema und Geschäftsregeln vor der Übergabe ans ERP
  • Fester Projektpreis nach der kostenfreien Bestandsaufnahme

Die formatkonforme Rechnungserzeugung und die Übergabe an ERP oder Buchhaltung setzen wir als Schnittstellenprojekt um: Standard-Anbindung ab 4.900 €, individuelle Integration mit eigener Transformationsschicht ab 12.900 €. Als Teil eines neuen B2B-Shops ab 14.900 €. Erweiterungen und Sonderlogik nach Aufwand: 119 € pro Stunde, Tagessatz 940 €. Laufende Betreuung der Schnittstelle ab 249 € pro Monat. Alle Preise netto zzgl. USt.

Die E-Rechnung ist keine Formatfrage der Buchhaltung, sondern ein Datenthema des gesamten Bestellprozesses. Wer im B2B verkauft, erzeugt Rechnungsdaten dort, wo die Bestellung entsteht — im Shop und im ERP. Als spezialisierte B2B E-Commerce Agentur richten wir die strukturierte Rechnungserzeugung nach EN 16931 ein, verbinden sie über eine belastbare Schnittstellenschicht mit Ihrem ERP und bauen den Empfangsprozess für eingehende Lieferantenrechnungen auf. Diese Seite erklärt die Fristen, die zulässigen Formate und den typischen Projektablauf. Rechtliche Details stimmen Sie im Zweifel mit Ihrem Steuerberater ab — wir liefern die technische Umsetzung.

Die Fristen der E-Rechnungspflicht im Überblick

Gesetzlicher Zeitplan
Was wann gilt — und was Sie bis dahin gebaut haben sollten
Die Empfangspflicht gilt bereits. Die Ausstellungspflicht kommt gestaffelt nach Vorjahresumsatz. Stand nach aktuellen Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Finanzen.
seit 1. Januar 2025
Empfang ist Pflicht — für jedes inländische Unternehmen
Eingehende E-Rechnungen müssen angenommen und verarbeitet werden können, unabhängig vom eigenen Umsatz.
2026 · Vorbereitungsjahr
Formate festlegen, Erzeugung bauen, mit echten Belegen testen
Datenqualität prüfen, ZUGFeRD-Profil und XRechnung wählen, Ausgangsprozess im Testbetrieb fahren.
ab 1. Januar 2027
Ausstellungspflicht ab 800.000 € Vorjahresumsatz
B2B-Rechnungen inländischer Unternehmen oberhalb der Schwelle nur noch als strukturierte E-Rechnung.
ab 1. Januar 2028
Ausstellungspflicht für alle inländischen B2B-Umsätze
Die Übergangsregelungen laufen aus; die sonstige Rechnung entfällt im verpflichteten Bereich.
Nicht erfasstKleinbeträge bis 250 €B2C-UmsätzeFahrausweise
Bereits heute PflichtEmpfang strukturierter Rechnungen
Standard-Anbindungab 4.900 € netto
Zeitplan der E-Rechnungspflicht nach aktuellem Stand der Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Finanzen. Keine Rechtsberatung — steuerliche Einzelfragen klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Was die E-Rechnungspflicht konkret bedeutet

Rechtsgrundlage ist das Wachstumschancengesetz aus dem Jahr 2024, das die umsatzsteuerlichen Vorgaben zur elektronischen Rechnung im inländischen B2B-Bereich neu geordnet hat. Die Einführung erfolgt gestaffelt: Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro ihre inländischen B2B-Rechnungen als E-Rechnung ausstellen, ab dem 1. Januar 2028 gilt diese Ausstellungspflicht für alle inländischen B2B-Umsätze (Bundesministerium der Finanzen). Die Angaben geben den aktuellen Stand der Veröffentlichungen wieder; maßgeblich ist stets die geltende Fassung der Vorschriften.

Der am häufigsten übersehene Punkt ist die Empfangsseite. Sie gilt bereits heute und unabhängig vom eigenen Umsatz: Wer eine E-Rechnung von einem Lieferanten erhält, muss sie annehmen und verarbeiten können. In der Praxis klafft hier eine Lücke — nur 45 Prozent der Unternehmen können E-Rechnungen in strukturierten Formaten empfangen (Bitkom Research, 2024). Für Shopbetreiber bedeutet das doppelten Handlungsbedarf: den Empfang jetzt, die formatkonforme Ausstellung mit Vorlauf bis zum jeweiligen Stichtag.

Vorbereitung braucht Vorlauf, nicht den Stichtag

Format-Konfiguration, Testläufe mit echten Belegen und die Abstimmung mit Steuerberater und ERP-Partner lassen sich nicht in zwei Wochen erledigen. Wer die Umstellung mit Puffer angeht, kann im Testbetrieb Fehler finden, statt sie im Echtbetrieb zu bezahlen. Eine frühzeitige Analyse der bestehenden Prozesse schafft genau diesen Spielraum.

Was eine E-Rechnung rechtlich ist: die Norm EN 16931

Eine E-Rechnung im Sinne der Regelung ist nicht einfach eine digital versendete Rechnung, sondern eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das maschinell ausgelesen und weiterverarbeitet werden kann. Maßgeblich ist die europäische Norm EN 16931, die das semantische Datenmodell und die Kerninhalte einer Rechnung festlegt (Bundesministerium der Finanzen). Erst dadurch lassen sich Rechnungsdaten ohne manuelle Erfassung direkt in Buchhaltung und ERP übernehmen — das ist der eigentliche Zweck der Umstellung.

Für die Praxis besonders wichtig: Eine reine PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung im Sinne der neuen Regelung, weil sie keine strukturierten Daten enthält, sondern nur ein Abbild. Sie gilt als sonstige Rechnung und ist im verpflichteten B2B-Bereich nach Ablauf der Übergangsfristen nicht mehr ausreichend. Auch eine eingescannte Papierrechnung erfüllt die Anforderung nicht. Diese Unterscheidung überrascht viele Unternehmen, die ihren Rechnungsversand längst als digitalisiert betrachten.

Strukturiert statt abgebildet

Die Rechnungsdaten liegen als maschinenlesbares XML vor, nicht als Bild oder freier Text. Jedes Feld ist eindeutig ausgezeichnet und lässt sich automatisiert weiterverarbeiten — vom Nettobetrag über den Steuersatz bis zur einzelnen Position.

Norm-konform nach EN 16931

Die europäische Norm definiert Pflichtfelder und semantisches Modell. Nur wer sie erfüllt, stellt eine E-Rechnung im Sinne der Regelung aus. Das gilt für ZUGFeRD ab Version 2.0.1 ebenso wie für XRechnung.

Direkt verarbeitbar

Buchhaltung und ERP übernehmen Betrag, Steuersatz, Positionen und Zahlungsdaten unmittelbar aus dem Datensatz. Die manuelle Erfassung entfällt, und mit ihr die häufigste Fehlerquelle im Rechnungslauf.

Prüfbar vor der Buchung

Jede E-Rechnung lässt sich gegen Schema und Geschäftsregeln der Norm validieren. Fehlerhafte Belege fallen auf, bevor sie in die Buchung laufen — das spart Rückfragen bei Lieferanten und Korrekturen im Nachhinein.

Revisionssicher archivierbar

Der strukturierte Datensatz ist das Original und wird unveränderbar archiviert. Eine reine Ablage des PDF-Abbilds genügt nicht, weil dabei die strukturierten Daten verloren gehen. Das unterstützt die Nachvollziehbarkeit nach GoBD.

Interoperabel über Systemgrenzen

Weil alle Beteiligten dieselbe Norm nutzen, funktioniert der Austausch über Unternehmens- und Systemgrenzen hinweg einheitlich — auch dann, wenn Lieferant und Kunde völlig unterschiedliche ERP-Systeme einsetzen.

ZUGFeRD und XRechnung: die zulässigen Formate

In Deutschland erfüllen zwei Formate die Anforderungen der Norm: XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (Bundesministerium der Finanzen). XRechnung ist ein reines XML-Format und vor allem im Verkehr mit öffentlichen Auftraggebern verbreitet. ZUGFeRD ist ein hybrides Format: Es kombiniert eine PDF/A-3-Datei für das menschliche Auge mit einem eingebetteten XML-Datensatz für die maschinelle Verarbeitung. Welches Format sinnvoll ist, entscheidet die Empfängerstruktur — und in vielen Fällen die Antwort „beide“.

MerkmalXRechnungZUGFeRD (ab 2.0.1)
AufbauReines XMLHybrid: PDF/A-3 mit eingebettetem XML
Menschlich lesbarNur mit Viewer oder VisualisierungJa, direkt als PDF
Typischer EinsatzÖffentliche Auftraggeber und B2BB2B und gemischte Empfängerkreise
Ausreichende ProfileNorm-konforme AusprägungEN 16931 (Comfort) und höher
Nicht ausreichendnicht enthalten MINIMUM und BASIC-WL
Zugrunde liegende NormEN 16931EN 16931

Formatvielfalt ist der Normalfall, nicht die Ausnahme

Von den empfangsfähigen Unternehmen setzen 71 Prozent auf EDI-Formate, 27 Prozent auf ZUGFeRD beziehungsweise Factur-X und 5 Prozent auf XRechnung (Bitkom Research, 2024). Ein B2B-Shop sollte deshalb mehrere Formate erzeugen und entgegennehmen können. Wer ohnehin Großkunden per EDI anbindet, plant beides sinnvollerweise in einer gemeinsamen Schnittstellenschicht.

Was im Shop und im ERP passieren muss

Der technisch sauberste Weg ist die native Erzeugung der E-Rechnung direkt aus den Bestelldaten. Der Shop verfügt über alle relevanten Informationen — Positionen, Mengen, Preise, Steuersätze, Kunden- und Lieferdaten — und kann daraus unmittelbar einen normkonformen Datensatz erzeugen, statt ihn nachträglich aus einem PDF zu rekonstruieren. Für Shopware in der Community Edition heißt das: Aus jeder abgeschlossenen Bestellung entsteht eine ZUGFeRD- oder XRechnung-Datei, die maschinenlesbar an die nachgelagerten Systeme übergeben wird.

Voraussetzung dafür ist Datenvollständigkeit an der Quelle. Die Norm verlangt bestimmte Pflichtangaben, die im Shop konsequent gepflegt sein müssen: die korrekte USt-IdNr. bei innergemeinschaftlichen Umsätzen, eindeutige Zahlungsbedingungen, die Bankverbindung und — im Verkehr mit öffentlichen Auftraggebern — die Leitweg-ID. Fehlen diese Felder, scheitert die Validierung. Eine gepflegte PIM-Integration und saubere Kundenstammdaten sind damit die stille Grundlage der formatkonformen Rechnung.

Ausgang und Empfang als ein Schnittstellenprojekt

Eine Formatschicht für beide Richtungen

Ausgangs- und Empfangsprozess sind fachlich zwei Themen, technisch aber dieselbe Aufgabe: strukturierte Rechnungsdaten normkonform übersetzen, validieren und an das richtige System übergeben. Wir bauen deshalb eine gemeinsame Formatschicht, die aus Bestelldaten ZUGFeRD oder XRechnung erzeugt und eingehende Belege gegen dieselben Regeln prüft, bevor sie ins ERP laufen.

  • Erzeugung aus den Bestelldaten statt Rekonstruktion aus dem PDF
  • Validierung gegen Schema und Geschäftsregeln vor der Übergabe
  • Ein Regelwerk für Ausgang und Empfang, ein Monitoring für beides
Datenfluss
Shop → Formatschicht → ERP und Archiv
Shop und ERPFormatschicht EN 16931Buchhaltung und Archiv
Ausgang: ZUGFeRD oder XRechnung aus den Bestelldaten
Empfang: Lieferantenbelege validiert und lesbar dargestellt
Archiv: XML-Original unveränderbar abgelegt

Eingehende Rechnungen empfangen und verarbeiten

Die Empfangsseite ist bereits seit 2025 verpflichtend und wird regelmäßig unterschätzt. Eingehende E-Rechnungen müssen entgegengenommen, gegen Schema und Geschäftsregeln der Norm validiert und anschließend verarbeitet werden. Eine belastbare Verarbeitung prüft, ob alle Pflichtangaben vorhanden und plausibel sind, bevor der Beleg in die Buchung läuft. So werden fehlerhafte Rechnungen erkannt, bevor sie Aufwand in der Buchhaltung verursachen.

  • Eingehende E-Rechnungen technisch entgegennehmen und strukturiert ablegen
  • Gegen das EN-16931-Schema und die Geschäftsregeln validieren
  • Pflichtangaben und Plausibilität automatisiert prüfen, Abweichungen melden
  • Menschenlesbare Visualisierung für Sachbearbeitung und Freigabe bereitstellen
  • Strukturierten Datensatz an ERP und Buchhaltung übergeben
  • Das XML-Original unveränderbar und maschinell auswertbar archivieren

Zur Verarbeitung gehört ausdrücklich auch eine menschenlesbare Darstellung: Sachbearbeitung und Freigebende wollen den Beleg sehen, nicht das XML lesen. Das strukturierte Original wird deshalb um eine lesbare Visualisierung ergänzt und über definierte Wege ins ERP oder in den Freigabeprozess geleitet. Wer den Einkauf über ein B2B-Portal steuert, kann den Rechnungseingang direkt in die bestehenden Rollen- und Freigabeprozesse einbetten.

Können Sie E-Rechnungen heute schon empfangen?

Die Empfangspflicht gilt bereits, die Ausstellungspflicht kommt gestaffelt. Wir nehmen Ihre bestehende Shop- und ERP-Landschaft auf und zeigen im kostenfreien Erstgespräch, welche Schritte in welcher Reihenfolge sinnvoll sind.

Ausnahmen: Kleinbeträge, B2C und Auslandsbezug

Nicht jede Rechnung fällt unter die Ausstellungspflicht. Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto sind ausgenommen und dürfen weiterhin als sonstige Rechnung ausgestellt werden, ebenso Fahrausweise (Bundesministerium der Finanzen). Die Pflicht gilt zudem nur für inländische B2B-Umsätze: Rechnungen an Endverbraucher sowie an im Ausland ansässige Unternehmen sind nicht erfasst. Auch bestimmte steuerbefreite Umsätze können ausgenommen sein — welche das im Einzelfall sind, lassen Sie im Zweifel steuerlich prüfen.

  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto: weiterhin als sonstige Rechnung zulässig
  • Fahrausweise: von der Ausstellungspflicht ausgenommen
  • B2C-Umsätze: Rechnungen an Endverbraucher sind nicht erfasst
  • Auslandsbezug: Umsätze mit im Ausland ansässigen Unternehmen fallen nicht unter die inländische Pflicht
  • Bestimmte steuerfreie Umsätze: je nach Leistungsart ausgenommen

Ausnahmen nicht zur Regel des Prozesses machen

Die Ausnahmen sind eng gefasst und lösen das Grundproblem nicht: Empfangen müssen Sie ohnehin, und der Großteil der B2B-Rechnungen fällt unter die Pflicht. Es lohnt sich selten, den gesamten Prozess auf Sonderfälle auszurichten. Sinnvoller ist ein durchgängiger Ausgangs- und Empfangsprozess, der die Ausnahmen als klar definierte Abzweigung mitführt.

Archivierung und GoBD-Konformität

Bei der E-Rechnung ist der strukturierte XML-Datensatz das Original, nicht die PDF-Visualisierung. Für die Aufbewahrung bedeutet das: Der XML-Teil muss unveränderbar und maschinell auswertbar archiviert werden, sodass er im Fall einer Betriebsprüfung im Ursprungsformat vorliegt. Eine reine Ablage des PDF-Abbilds genügt nicht, weil dabei die strukturierten Daten verloren gehen. Das entspricht den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern (GoBD).

Zu beachten ist außerdem die Aufbewahrungsfrist: Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz wurde die Frist für Rechnungen von zehn auf acht Jahre verkürzt. Eine durchgängige, protokollierte Belegkette von der Erzeugung im Shop über die Übergabe ans ERP bis zur revisionssicheren Archivierung erleichtert die Nachweispflichten erheblich. Diese Kette sauber zu schließen ist Teil des Schnittstellenprojekts und der Grund, warum Format-, Buchungs- und Archivebene gemeinsam gedacht werden sollten.

Abgrenzung zur Buchungsanbindung

Der Belegexport in die Finanzbuchhaltung — etwa über eine DATEV-Schnittstelle — behandelt, wie Buchungssätze und Belegbilder in die Fibu gelangen und Konten zugeordnet werden. Die E-Rechnungspflicht setzt eine Ebene davor an: beim gesetzlich vorgegebenen Rechnungsformat und beim Ausgangs- wie Empfangsprozess. Beide Ebenen greifen ineinander — das Format ist die normkonforme Hülle, die Buchungsanbindung verarbeitet ihren Inhalt.

Typischer Projektablauf in sechs Schritten

Ein Einführungsprojekt lässt sich in überschaubare Phasen gliedern. Es beginnt mit einer Bestandsaufnahme der bestehenden Rechnungsprozesse und endet mit einem überwachten Produktivbetrieb. Anders als eine vollständige ERP-Migration ist die Einführung der E-Rechnung in einem klaren Zeitrahmen umsetzbar — vorausgesetzt, sie startet mit ausreichend Vorlauf. Der Aufwand hängt vor allem davon ab, wie sauber die Stammdaten sind und wie gut die vorhandene ERP-Schnittstelle dokumentiert ist.

Das Wichtigste zur E-Rechnung im B2B-Shop

  • Empfangspflicht gilt seit 2025 für jedes inländische Unternehmen, Ausstellungspflicht ab 2027 beziehungsweise 2028 (BMF)
  • Zulässig sind XRechnung und ZUGFeRD ab 2.0.1 in ausreichendem Profil — eine reine PDF-Rechnung genügt nicht
  • Die Erzeugung gehört an die Quelle: aus den Bestelldaten in Shop und ERP, nicht nachträglich aus dem PDF
  • Das XML-Original ist der aufzubewahrende Beleg; Standard-Anbindung ab 4.900 € netto, individuell ab 12.900 €

Grundlage der Angaben auf dieser Seite

Die Angaben stützen sich auf Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Finanzen zur obligatorischen E-Rechnung, das Wachstumschancengesetz (2024), die Norm EN 16931, das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (2024) sowie die Bitkom-Research-Studie zur E-Rechnung (2024). Sie geben den aktuellen Stand wieder und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Für die Beurteilung Ihres Einzelfalls ziehen Sie bitte Ihren Steuerberater hinzu; wir verantworten die technische Umsetzung in Shop, Schnittstelle und Archiv.

Häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht

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