Ab dem 1. Januar 2027 dürfen inländische Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im B2B-Bereich nur noch strukturierte elektronische Rechnungen versenden, ab 2028 gilt das für alle inländischen B2B-Umsätze (Bundesministerium der Finanzen). Die Pflicht, E-Rechnungen zu empfangen, besteht bereits seit dem 1. Januar 2025 -- doch erst 45 Prozent der Unternehmen können das technisch überhaupt (Bitkom Research, 2024). Damit wird 2026 zum entscheidenden Vorbereitungsjahr. Für Betreiber eines B2B-Shops berührt die Umstellung zwei Systeme zugleich: die formatkonforme Rechnungserzeugung aus dem Shop und die saubere Übergabe an ERP und Buchhaltung. Dieser Artikel erklärt die EN-16931-konformen Formate ZUGFeRD und XRechnung, den Ausgangs- und Empfangsprozess sowie die Anbindung an das ERP als konkretes Schnittstellenprojekt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Empfangspflicht für E-Rechnungen gilt seit dem 1. Januar 2025 unabhängig vom eigenen Umsatz; ausstellen müssen ab 1. Januar 2027 Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab 2028 alle inländischen B2B-Umsätze (Bundesministerium der Finanzen).
- Als E-Rechnung gilt nur ein strukturierter Datensatz nach EN 16931, also XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1 im Profil EN 16931 (Comfort) oder höher. Ein PDF oder ein Scan zählt nicht, die Profile MINIMUM und BASIC-WL reichen nicht aus (Bundesministerium der Finanzen).
- Nativ aus den Bestelldaten erzeugte Rechnungen sind stabiler als nachträglich aus dem PDF extrahierte XML-Daten, die bei jeder Layout-Änderung brechen. Fehlen USt-IdNr., Zahlungsbedingungen, Bankverbindung oder die Leitweg-ID, scheitert die Validierung.
- Empfangen heißt mehr als annehmen: E-Rechnungen werden gegen Schema und Geschäftsregeln der EN 16931 validiert, für Freigeber lesbar dargestellt und als Datensatz an ERP und Buchhaltung übergeben. Erst 45 Prozent (Bitkom Research) können strukturierte Formate empfangen.
- Rechnungsformat und Buchungsanbindung bleiben getrennte Bausteine: Die Pflicht regelt Format sowie Ausgangs- und Empfangsprozess, die Fibu-Anbindung übersetzt den Inhalt in Konten und Belege. So lässt sich das Format ändern, ohne die Buchungslogik anzufassen.
- Ausgenommen bleiben nur Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto, Fahrausweise, B2C-Umsätze und Umsätze mit Unternehmen im Ausland (Bundesministerium der Finanzen). Archiviert wird das XML als Original, unveränderbar und maschinell auswertbar, acht Jahre lang.
Was die E-Rechnungspflicht ab 2027 konkret bedeutet
Die Rechtsgrundlage bildet das Wachstumschancengesetz vom März 2024, das die umsatzsteuerlichen Vorgaben zur E-Rechnung im inländischen B2B-Bereich neu geordnet hat. Die Einführung erfolgt gestaffelt: Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro ihre B2B-Rechnungen als E-Rechnung ausstellen, ab dem 1. Januar 2028 gilt diese Ausstellungspflicht für alle inländischen B2B-Umsätze (Bundesministerium der Finanzen). Für Umsätze unterhalb der Schwelle bleibt bis Ende 2027 eine Übergangsregelung bestehen, die mit Zustimmung des Empfängers weiterhin Papier- oder ein anderes elektronisches Format erlaubt.
Der oft übersehene Punkt: Die Empfangspflicht gilt bereits heute, unabhängig vom eigenen Umsatz. Wer eine E-Rechnung von einem Lieferanten erhält, muss sie annehmen und verarbeiten können. In der Praxis ist genau hier eine Lücke sichtbar. Nur 45 Prozent der Unternehmen können E-Rechnungen in strukturierten Formaten empfangen (Bitkom Research, 2024), während 55 Prozent die E-Rechnung zumindest bei ausgehenden Rechnungen einsetzen -- davon 30 Prozent häufig und 25 Prozent nur in Einzelfällen (Bitkom Research, 2024). Beim Rechnungswesen insgesamt geben 58 Prozent an, ihre Prozesse in Finanzen und Controlling weitgehend oder vollständig digitalisiert zu haben (Bitkom Research, 2024). Zwischen gesetzlicher Vorgabe und tatsächlicher Umsetzung klafft also eine spürbare Lücke.
2026 ist das Vorbereitungsjahr, nicht 2027
Was eine E-Rechnung rechtlich ist: die Norm EN 16931
Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist nicht einfach eine digital versendete Rechnung, sondern eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das maschinell ausgelesen und weiterverarbeitet werden kann. Maßgeblich ist die europäische Norm EN 16931, die das semantische Datenmodell und die Kerninhalte einer Rechnung festlegt (Bundesministerium der Finanzen). Erst dadurch lassen sich Rechnungsdaten ohne manuelle Erfassung direkt in die Buchhaltung und ins ERP übernehmen -- das ist der eigentliche Zweck der Umstellung.
Wichtig für die Praxis: Eine reine PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung im Sinne der neuen Regelung, da sie keine strukturierten Daten enthält, sondern nur ein Abbild. Sie gilt künftig als sonstige Rechnung und ist im verpflichteten B2B-Bereich nach Ablauf der Übergangsfristen nicht mehr zulässig. Auch eine eingescannte Papierrechnung erfüllt die Anforderung nicht. Genau diese Unterscheidung überrascht viele Unternehmen, die ihren Rechnungsversand bereits als digitalisiert betrachten.
Strukturiert
Die Rechnungsdaten liegen als maschinenlesbares XML vor, nicht als Bild oder Text -- jedes Feld ist eindeutig ausgezeichnet und automatisch verarbeitbar.
EN 16931
Die europäische Norm definiert die Pflichtfelder und das semantische Modell. Nur wer sie erfüllt, stellt eine gültige E-Rechnung aus.
Maschinenlesbar
Buchhaltung und ERP übernehmen Betrag, Steuersatz, Positionen und Zahlungsdaten ohne manuelle Erfassung direkt aus dem Datensatz.
Validierbar
Jede E-Rechnung lässt sich gegen das Schema und die Geschäftsregeln der Norm prüfen -- fehlerhafte Belege fallen vor der Buchung auf.
Revisionssicher
Der strukturierte Datensatz ist das Original und wird unveränderbar archiviert. Das unterstützt die Nachvollziehbarkeit nach GoBD.
Interoperabel
Weil alle Beteiligten dieselbe Norm nutzen, funktioniert der Austausch über Unternehmens- und Systemgrenzen hinweg einheitlich.
ZUGFeRD und XRechnung: die zulässigen Formate
In Deutschland erfüllen zwei Formate die Anforderungen der Norm: XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (Bundesministerium der Finanzen). XRechnung ist ein reines XML-Format, das vor allem im Verkehr mit öffentlichen Auftraggebern verbreitet ist. ZUGFeRD ist ein hybrides Format: Es kombiniert eine PDF/A-3-Datei für das menschliche Auge mit einem eingebetteten XML-Datensatz für die Maschine. Beide transportieren dieselben strukturierten Inhalte und sind rechtlich gleichwertig -- die Wahl hängt von den Empfängern und der bestehenden Systemlandschaft ab.
Bei ZUGFeRD ist das Profil entscheidend. Die Profile MINIMUM und BASIC-WL bilden nicht alle steuerlich erforderlichen Pflichtangaben strukturiert ab und reichen für eine gültige E-Rechnung daher nicht aus; verlangt wird mindestens das Profil EN 16931 (Comfort) oder höher (Bundesministerium der Finanzen). Große Handelsbeziehungen laufen zudem häufig über EDI-Formate wie EDIFACT, die unter den vom Gesetz genannten Bedingungen ebenfalls als strukturierte E-Rechnung genutzt werden können. Zur Einordnung der Marktdynamik: Von rund 560 Milliarden Rechnungen weltweit waren 2024 etwa 125 Milliarden elektronisch, und der Markt für entsprechende Lösungen soll bis 2028 auf über 22 Milliarden Euro wachsen (VeR/billentis, 2025).
| Merkmal | XRechnung | ZUGFeRD (ab 2.0.1) |
|---|---|---|
| Aufbau | Reines XML | Hybrid: PDF/A-3 mit eingebettetem XML |
| Menschlich lesbar | Nur mit Viewer | Ja, direkt als PDF |
| Typischer Einsatz | Behörden und B2B | B2B und gemischte Empfänger |
| Gültige Profile | Norm-konform | EN 16931 (Comfort) und höher |
| Nicht ausreichend | nicht enthalten | MINIMUM, BASIC-WL |
| Norm | EN 16931 | EN 16931 |
Strukturierte Rechnungserzeugung aus dem Shop
Der sauberste Weg ist die native Erzeugung der E-Rechnung direkt aus den Bestelldaten. Der Shop verfügt über alle relevanten Informationen -- Positionen, Mengen, Preise, Steuersätze, Kunden- und Lieferdaten -- und kann daraus unmittelbar einen normkonformen Datensatz erzeugen. Für Shopware in der Open-Source-Variante bedeutet das: Aus jeder abgeschlossenen Bestellung entsteht eine ZUGFeRD- oder XRechnung-Datei, die maschinenlesbar an die nachgelagerten Systeme übergeben wird, statt nachträglich aus einem PDF rekonstruiert zu werden.
Voraussetzung ist die Datenvollständigkeit an der Quelle. Die Norm verlangt bestimmte Pflichtangaben, die im Shop konsequent gepflegt sein müssen: die korrekte USt-IdNr. bei innergemeinschaftlichen Umsätzen, eindeutige Zahlungsbedingungen, Bankverbindung und -- im Verkehr mit öffentlichen Auftraggebern -- die Leitweg-ID. Fehlen diese Felder, scheitert die Validierung. Eine gepflegte PIM-Integration und saubere Kundenstammdaten sind damit die stille Grundlage der formatkonformen Rechnung. Wer die Datenqualität im Shop ohnehin für kommende Anforderungen wie den digitalen Produktpass aufräumt, schafft zugleich die Basis für belastbare Rechnungsdaten.
Nachträgliche Konvertierung gegen native Erzeugung
Nachträgliche PDF-Konvertierung
Aus dem bestehenden Rechnungs-PDF wird im Nachhinein ein XML extrahiert. Das ist schnell eingerichtet, aber fehleranfällig.
- Felder werden aus dem Layout ausgelesen, nicht aus Daten
- Fehlende Pflichtangaben fallen erst bei der Validierung auf
- Jede Layout-Änderung kann die Extraktion brechen
- Als Übergangslösung tragfähig, nicht als Zielbild
Native Erzeugung aus Bestelldaten
Der Shop erzeugt den strukturierten Datensatz direkt aus der Bestellung. Das ist der robuste Zielzustand.
- Alle Pflichtfelder stammen aus der Datenquelle selbst
- Validierung gegen EN 16931 vor dem Versand
- PDF-Visualisierung und XML entstehen aus einer Quelle
- Skaliert vom Einzelbeleg bis zum hohen Rechnungsvolumen
Eingehende Rechnungen empfangen und verarbeiten
Die Empfangsseite ist bereits seit 2025 verpflichtend und wird oft unterschätzt. Eingehende E-Rechnungen müssen entgegengenommen, gegen das Schema und die Geschäftsregeln der Norm validiert und anschließend verarbeitet werden. Eine belastbare Verarbeitung prüft, ob alle Pflichtangaben vorhanden und plausibel sind, bevor der Beleg in die Buchung läuft. So werden fehlerhafte Rechnungen erkannt, bevor sie Aufwand in der Buchhaltung verursachen.
Zur Verarbeitung gehört auch eine menschenlesbare Darstellung: Sachbearbeiter und Freigeber wollen den Beleg sehen, nicht das XML lesen. Das strukturierte Original wird deshalb um eine lesbare Visualisierung ergänzt und über definierte Wege ins ERP oder in den Freigabeprozess geleitet. Für B2B-Betreiber, die ihren Einkauf über ein Kundenportal oder B2B-Portal steuern, lässt sich der Rechnungseingang in die bestehenden Rollen- und Freigabeprozesse einbetten.
- Eingehende E-Rechnungen technisch entgegennehmen und ablegen
- Gegen das EN-16931-Schema und die Geschäftsregeln validieren
- Pflichtangaben und Plausibilität automatisch prüfen
- Menschenlesbare Visualisierung für Freigabe bereitstellen
- Strukturierten Datensatz an ERP und Buchhaltung übergeben
- Das XML-Original unveränderbar archivieren
Übergabe an ERP und Buchhaltung
Die Rechnung entsteht oder trifft ein -- entscheidend ist, was danach passiert. Der strukturierte Datensatz muss in das ERP und in die Buchhaltung gelangen, damit Auftrag, Rechnung und Zahlung zusammenlaufen. Genau hier liegt der Kern des Projekts: die formatkonforme Rechnung mit den nachgelagerten Systemen zu verbinden. Das ist ein klar abgegrenztes Schnittstellenprojekt, das den Ausgangsprozess (Rechnung erzeugen und versenden) und den Empfangsprozess (Rechnung annehmen und einbuchen) sauber trennt und beide an das ERP anbindet.
Wichtig ist die Abgrenzung zur reinen Buchungsanbindung. Der Belegexport in die Finanzbuchhaltung behandelt, wie Buchungssätze und Belegbilder in die Fibu übertragen und Konten zugeordnet werden. Die E-Rechnungspflicht setzt eine Ebene davor an: beim gesetzlich verpflichtenden Rechnungsformat und beim Ausgangs- wie Empfangsprozess. Beide Ebenen greifen ineinander -- das Format ist die normkonforme Hülle, die Buchungsanbindung verarbeitet ihren Inhalt. Wer beides aufeinander abstimmt, vermeidet Medienbrüche zwischen Shop, ERP und Steuerberater.
Format-Ebene und Buchungs-Ebene sauber trennen
Ausnahmen: Kleinbetrag, B2C und Sonderfälle
Nicht jede Rechnung fällt unter die Ausstellungspflicht. Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto sind ausgenommen und dürfen weiterhin als sonstige Rechnung ausgestellt werden, ebenso Fahrausweise (Bundesministerium der Finanzen). Die Pflicht gilt zudem nur für inländische B2B-Umsätze: Rechnungen an Endverbraucher (B2C) sowie an im Ausland ansässige Unternehmen sind nicht erfasst. Auch bestimmte steuerbefreite Umsätze können ausgenommen sein.
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto: weiterhin als sonstige Rechnung zulässig
- Fahrausweise: von der E-Rechnungspflicht ausgenommen
- B2C-Umsätze: Rechnungen an Endverbraucher sind nicht erfasst
- Auslandsbezug: Umsätze mit im Ausland ansässigen Unternehmen fallen nicht unter die inländische Pflicht
- Bestimmte steuerfreie Umsätze: je nach Leistungsart ausgenommen
Ausnahmen nicht zur Regel machen
Warum 2026 das Vorbereitungsjahr ist
Die Zeit bis 2027 ist knapper, als sie wirkt. Die DIHK-Digitalisierungsumfrage 2026 bewertet den Digitalisierungsgrad der deutschen Wirtschaft mit durchschnittlich 2,8 und befragte dafür knapp 5.000 Unternehmen; ohne bessere Rahmenbedingungen drohe der digitale Fortschritt gerade im Mittelstand zu stagnieren (DIHK, 2026). Zugleich zeigt der Empfangswert von nur 45 Prozent (Bitkom Research, 2024), wie viele Unternehmen selbst die seit 2025 geltende Pflicht noch nicht erfüllen. Wer die Ausstellungspflicht 2027 nicht mit einem Testlauf-Puffer angeht, riskiert Fehlbelege im laufenden Betrieb.
Hinzu kommt der Blick auf die Formatnutzung: Von den empfangsfähigen Unternehmen setzen 71 Prozent auf EDI-Formate, 27 Prozent auf ZUGFeRD/Factur-X und 5 Prozent auf XRechnung (Bitkom Research, 2024). Diese Vielfalt bedeutet, dass ein B2B-Shop unterschiedliche Formate erzeugen und entgegennehmen können sollte. Wer parallel einen ERP-Wechsel plant -- etwa den in einem eigenen Beitrag beschriebenen Umstieg von SAP ECC auf S/4HANA --, koppelt beide Vorhaben am besten über eine stabile Schnittstellenschicht, damit sich Format- und Systemwechsel nicht gegenseitig blockieren.
Die Empfangsfähigkeit ist bereits Pflicht, die Ausstellungspflicht rückt näher: 2026 entscheidet, ob die Umstellung ein geordneter Prozess oder eine Hauruck-Aktion kurz vor dem Stichtag wird.
Fahrplan: E-Rechnung in Shop und ERP einführen
Ein Einführungsprojekt lässt sich in überschaubare Phasen gliedern. Es beginnt mit einer Bestandsaufnahme der bestehenden Rechnungsprozesse und endet mit einem überwachten Produktivbetrieb. Anders als eine komplette ERP-Migration ist die Einführung der E-Rechnung in einem klaren Zeitrahmen umsetzbar -- vorausgesetzt, sie startet rechtzeitig.
- Bestandsaufnahme: Aktuelle Ausgangs- und Empfangsprozesse, Datenquellen und Datenqualität im Shop erfassen.
- Format festlegen: ZUGFeRD-Profil und XRechnung nach Empfängerstruktur wählen, Pflichtfelder abgleichen.
- Erzeugung einrichten: Native E-Rechnung aus den Bestelldaten des Shops erzeugen und gegen EN 16931 validieren.
- Empfang aufbauen: Eingehende Rechnungen entgegennehmen, validieren und menschenlesbar darstellen.
- ERP anbinden: Ausgang und Empfang an ERP und Buchhaltung übergeben, Belegkette schließen.
- Testlauf und Go-Live: Mit echten Belegen prüfen, mit Steuerberater abstimmen, dann überwacht produktiv gehen.
Früh anfangen schafft Spielraum
Archivierung und GoBD-Konformität
Bei der E-Rechnung ist der strukturierte XML-Datensatz das Original -- nicht die PDF-Visualisierung. Für die Aufbewahrung heißt das: Der XML-Teil muss unveränderbar und maschinell auswertbar archiviert werden, sodass er im Falle einer Betriebsprüfung im Ursprungsformat vorliegt. Eine reine Ablage des PDF-Abbilds genügt nicht, weil dabei die strukturierten Daten verloren gehen. Das entspricht den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern (GoBD).
Zu beachten ist die Aufbewahrungsfrist: Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz wurde die Frist für Rechnungen von zehn auf acht Jahre verkürzt. Eine durchgängige, protokollierte Belegkette von der Erzeugung im Shop über die Übergabe ans ERP bis zur revisionssicheren Archivierung erleichtert die Nachweispflichten erheblich. Diese Kette sauber zu schließen ist Teil des Schnittstellenprojekts und der Grund, warum Format-, Buchungs- und Archivebene gemeinsam gedacht werden sollten.
Quellen und Studien