KI-Kennzeichnung im B2B-Shop: Pflichten ab August 2026
Ab 2. August 2026 gilt Artikel 50 der KI-Verordnung: Was B2B-Shops bei Chatbot, generierten Bildern und Produkttexten kennzeichnen müssen -- und was nicht.
Im Geschäftskundenhandel gelten eigene rechtliche Rahmenbedingungen: Preisangaben ohne Umsatzsteuer, Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, elektronische Rechnungsformate, Vertragsschluss über Angebote, Datenschutz bei Bestellerkonten und zunehmend auch Anforderungen aus Barrierefreiheits- und Sicherheitsregulierung. Die Beiträge dieser Kategorie ordnen ein, was für Shops und Portale konkret gilt, welche Angaben an welcher Stelle stehen müssen und wie sich Pflichten technisch abbilden lassen, ohne den Bestellprozess zu überfrachten. Wir benennen Prüfpunkte, typische Versäumnisse und die Schnittstellen zu Buchhaltung und Steuerberatung. Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen die Artikel nicht, sie schaffen aber eine belastbare Grundlage für die Abstimmung. Ergänzend erklären wir, wie sich wiederkehrende Prüfungen im Jahreslauf verteilen lassen, damit Änderungen an Sortiment oder Dienstleistern nicht unbemerkt Pflichten auslösen.
Ab 2. August 2026 gilt Artikel 50 der KI-Verordnung: Was B2B-Shops bei Chatbot, generierten Bildern und Produkttexten kennzeichnen müssen -- und was nicht.
AWG-Novelle 2026: Wie Sie die Sanktionslistenprüfung im B2B-Shop an vier Punkten automatisieren, Treffer sauber freigeben und revisionssicher protokollieren.
E-Rechnungspflicht ab 2027: Wie Sie ZUGFeRD und XRechnung nach EN 16931 im B2B-Shop erzeugen, Rechnungen empfangen und an ERP und Buchhaltung anbinden.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im B2B-Handel: Rechtliche Pflichten seit Juni 2025, WCAG 2.2 Umsetzung und praktische Maßnahmen.