Am 12. August 2026 gilt die Verpackungsverordnung der Europäischen Union, kurz PPWR (Verordnung (EU) 2025/40), unmittelbar in jedem Mitgliedstaat - ohne dass ein nationales Gesetz sie erst umsetzen müsste. Für Betriebe, die im B2B Ware versenden, ist das mehr als eine Umweltvorschrift: Konformitätserklärung, Leerraumquote, Recyclingfähigkeit und länderspezifische Bevollmächtigte werden zu Datenpunkten, die gepflegt, belegt und im Bestellprozess nachvollziehbar sein müssen. Verstöße lassen sich nach dem deutschen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz mit Bußgeldern von bis zu 200.000 Euro (VerpackDG) je Verstoß ahnden. Gleichzeitig fielen 2022 in der EU rund 186,5 kg (Eurostat) Verpackungsabfall pro Kopf an, in Deutschland waren es 2023 sogar 215,2 kg (Eurostat) - der regulatorische Druck ist entsprechend hoch. Dieser Artikel zeigt, wie Sie die neuen Pflichten in Shopware und Ihrer ERP-Anbindung abbilden, statt sie in verstreuten Tabellen und E-Mails zu verwalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Erfasst ist auch die Versandverpackung, in der die Ware das Lager verlässt.
- Konformitätserklärung samt technischer Dokumentation, Recyclingklasse, Rezyklatanteil und Kennzeichnung werden zu Stammdaten je Verpackung - führend im PIM oder ERP gepflegt und per Schnittstelle in den Shop gespiegelt.
- Ab 2030 darf der Leerraum in Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen höchstens 50 Prozent (Europäische Kommission) betragen. Füllmaterial zählt dabei als Leerraum, nicht als Produkt.
- Ab 2030 sind nur noch Verpackungen der Klassen A, B oder C zulässig, also mit mindestens 95, 80 beziehungsweise 70 Prozent (Europäische Kommission) Recyclingfähigkeit je Einheit.
- Wer grenzüberschreitend liefert, braucht je Land eine EPR-Registrierung und oft einen Bevollmächtigten vor Ort. Verstöße lassen sich in Deutschland mit bis zu 200.000 Euro (VerpackDG) je Verstoß ahnden.
Was die PPWR ab August 2026 verlangt
Die PPWR ist eine Verordnung, kein Richtlinienrahmen. Das bedeutet: Sie wirkt in allen EU-Staaten zeitgleich und mit demselben Wortlaut, während das bisherige Verpackungsgesetz und vergleichbare nationale Regeln nach und nach ergänzt oder abgelöst werden. Ein Teil der Pflichten greift sofort zum Stichtag - dazu zählen etwa die Konformitätserklärung und Grenzwerte für bestimmte Stoffe. Andere Anforderungen sind mit späteren Fristen versehen, allen voran die Leerraumgrenze und die Recyclingfähigkeit ab 2030. Wer jetzt plant, verschafft sich Zeit, seine Stammdaten und Prozesse geordnet nachzuziehen, statt kurz vor einer Frist unter Druck zu geraten. Die Verordnung verfolgt zudem ein Mengenziel: Der Verpackungsabfall pro Kopf soll bis 2030 um 5 Prozent (Europäische Kommission) und bis 2040 um 15 Prozent (Europäische Kommission) gegenüber 2018 sinken.
Betroffen ist, wer Verpackungen erstmals auf dem EU-Markt bereitstellt - und dazu gehört im Onlinehandel ausdrücklich auch die Versandverpackung, in der die Ware das Lager verlässt. Für Hersteller, Großhändler und den technischen Handel heißt das: Nicht nur die Produktverpackung, sondern auch der Umkarton, das Füllmaterial und die Umverpackung fallen unter die Regeln. Über die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) tragen die Inverkehrbringer die Kosten für Sammlung, Sortierung und Verwertung ihrer Verpackungen - und müssen sich registrieren. Der Onlineshop wird damit zur Stelle, an der viele dieser Angaben zusammenlaufen: Er kennt Artikel, Zielland, Verpackungsart und Menge und kann die passenden Nachweise mitführen, wenn die Daten sauber aus PIM und ERP angebunden sind.
PPWR kurz erklärt
Die zentralen Pflichten im Überblick
Konformitätserklärung
Für Verpackungen ist eine EU-Konformitätserklärung samt technischer Dokumentation zu führen und auf Anforderung vorzulegen - ein Datensatz, der zur Verpackung gehört.
Leerraumquote
Ab 2030 darf der Leerraum in Sammel-, Transport- und Versandverpackung höchstens 50 Prozent betragen. Füllmaterial zählt dabei als Leerraum, nicht als Produkt.
Recyclingfähigkeit
Ab 2030 sind nur noch Verpackungen der Klassen A, B oder C zulässig - mit mindestens 70 Prozent Recyclingfähigkeit je Einheit nach einheitlichen Kriterien.
Rezyklatquoten
Kunststoffverpackungen müssen ab 2030 einen Mindestanteil an recyceltem Material enthalten. Der Anteil ist zu dokumentieren und auf Nachfrage zu belegen.
Bevollmächtigter je Land
Wer in mehreren EU-Staaten in Verkehr bringt, braucht dort jeweils eine EPR-Registrierung und oft einen benannten Bevollmächtigten vor Ort.
Kennzeichnung
Verpackungen und teils Sammelbehälter tragen harmonisierte Symbole zur Materialsortierung. Die Angaben müssen zum tatsächlichen Material passen.
Konformitätserklärung im Shop und ERP abbilden
Die Konformitätserklärung ist das Herzstück des Nachweises: Sie bestätigt, dass eine Verpackung die Anforderungen der PPWR erfüllt, und wird durch eine technische Dokumentation unterlegt. Praktisch heißt das, dass jede eingesetzte Verpackung - vom Produktkarton über die Umverpackung bis zum Versandkarton - als eigener Datensatz geführt werden sollte, mit Angaben zu Material, Gewicht, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil und den zugehörigen Dokumenten. Werden diese Informationen im PIM oder ERP als führende Quelle gepflegt und über eine saubere Schnittstelle in den Shop gespiegelt, lässt sich der Nachweis jederzeit einem Auftrag zuordnen, statt ihn mühsam aus Ordnern zu suchen. Eine gute Datenqualität ist hier die Grundvoraussetzung, wie sie unser Beitrag zur Produktdatenqualität und PIM beschreibt.
- Jede Verpackungsart als eigener Stammdatensatz mit Material und Gewicht
- Konformitätserklärung und technische Dokumentation revisionssicher hinterlegt
- Recyclingfähigkeitsklasse und Rezyklatanteil je Verpackung gepflegt
- Zuordnung Verpackung zu Artikel und typischer Versandeinheit
- Zielland und zuständige EPR-Registrierung am Auftrag nachvollziehbar
- Änderungen an Verpackungen versioniert, damit alte Nachweise erhalten bleiben
Die Leerraumquote bei Versandverpackung
Ab dem 1. Januar 2030 gilt für Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen eine Leerraumgrenze von höchstens 50 Prozent (Europäische Kommission). Gemeint ist der ungenutzte Anteil im Karton im Verhältnis zum Volumen der enthaltenen Produkte. Entscheidend ist ein oft unterschätztes Detail: Füllmaterial wie Papierpolster, Luftkissen oder lose Chips zählt als Leerraum und nicht als Produkt. Wer einen deutlich zu großen Karton mit Polstern auffüllt, verstößt also gegen die Vorgabe, selbst wenn der Karton am Ende prall gefüllt aussieht. Für den Onlineshop bedeutet das, die Verpackungswahl planbar zu machen: Kartongrößen, die zum Bestellinhalt passen, eine Logik, die anhand von Maßen und Gewicht die passende Versandeinheit vorschlägt, und eine Dokumentation, die den Leerraum belegbar hält.
Füllmaterial zählt als Leerraum
Die richtige Kartongröße hat damit unmittelbar mit der Kalkulation zu tun. Weniger Volumen bedeutet oft geringere Versandkosten, und die zusätzlichen Aufwände für konforme Verpackungen und EPR-Gebühren wollen in der Preisgestaltung berücksichtigt sein. Wie sich solche Kostenbestandteile sauber einpreisen lassen, ohne die Marge zu verlieren, behandelt unser Beitrag zum dynamischen Pricing im B2B-Shop. Auch die konkrete Kalkulation von Versandkosten und Speditionslogik hängt eng mit der Verpackungswahl zusammen und sollte im Shop nicht getrennt davon gedacht werden.
Länderspezifische Bevollmächtigte und EPR
Die erweiterte Herstellerverantwortung ist im B2B besonders heikel, weil viele Betriebe grenzüberschreitend liefern. Wer Verpackungen in einem anderen EU-Staat in Verkehr bringt, muss sich in der Regel dort registrieren und die anfallenden EPR-Gebühren tragen; häufig ist zusätzlich ein Bevollmächtigter im jeweiligen Land zu benennen, der die Pflichten stellvertretend wahrnimmt. Für einen Shop, der nach Österreich, Frankreich oder in die Niederlande versendet, wird das Zielland damit zu einer rechtlich relevanten Größe. Der Bestellprozess sollte deshalb wissen, in welches Land geliefert wird, welche Registrierung dort greift und welche Nachweise mitgeführt werden müssen - Informationen, die sich im Auftrag hinterlegen und auswerten lassen.
Wer mehrere Ländershops betreibt oder ein Sortiment international ausspielt, sollte die EPR-Logik von Anfang an mitdenken. Unser Beitrag zur Internationalisierung mit länderspezifischen Shops zeigt, wie sich Sprache, Preise, Steuer und rechtliche Anforderungen je Land trennen lassen, ohne den Betrieb zu verdoppeln. Für die PPWR ist entscheidend, dass die länderabhängigen Registrierungen und Bevollmächtigten sauber hinterlegt sind und der Shop bei einer Bestellung in ein bestimmtes Land die passenden Pflichten kennt. So wird aus einer unübersichtlichen Rechtslage eine geordnete Datenstruktur, die sich pflegen und prüfen lässt.
Recyclingfähigkeit und Rezyklatquoten ab 2030
Ab 2030 dürfen nur noch Verpackungen auf den Markt, die als recyclingfähig eingestuft sind. Die Verordnung führt dafür Leistungsklassen ein: Klasse A steht für mindestens 95 Prozent (Europäische Kommission) Recyclingfähigkeit je Einheit, Klasse B für mindestens 80 Prozent (Europäische Kommission) und Klasse C für mindestens 70 Prozent (Europäische Kommission). Verpackungen unterhalb dieser Schwelle sind ab dem Stichtag nicht mehr zulässig. Parallel gelten Mindestanteile an recyceltem Material für Kunststoffverpackungen, die dokumentiert werden müssen. Für Betriebe heißt das, frühzeitig zu prüfen, welche Verpackungen die Kriterien erfüllen und welche umzustellen sind - denn die Umstellung von Material und Lieferanten braucht Vorlauf. Die entstehenden Nachweise gehören zur technischen Dokumentation und damit in die Stammdaten des Shops.
| Frist | Was gilt | Bedeutung für den Shop |
|---|---|---|
| 12.08.2026 | PPWR gilt unmittelbar, erste Pflichten greifen | Konformitätserklärung und Stoffgrenzwerte als Stammdaten führen |
| ab 2030 | Leerraum in Versandverpackung höchstens 50 Prozent | Kartonlogik und Verpackungswahl an den Bestellinhalt koppeln |
| ab 2030 | Nur noch Recyclingfähigkeit der Klassen A, B oder C | Recyclingklasse je Verpackung pflegen und Umstellung planen |
| ab 2030 | Mindestanteil Rezyklat in Kunststoffverpackungen | Rezyklatanteil dokumentieren und je Verpackung belegen |
| ab 2030 | Reduktionsziel Verpackungsabfall pro Kopf | Verpackungsmengen erfassen und Vermeidung nachweisen |
Umsetzung in Shopware und im ERP
Shopware Open Source bietet eine offene Grundlage, um Verpackungsdaten als eigene Attribute zu führen und mit Artikeln, Kundengruppen und Zielländern zu verknüpfen. Sinnvoll ist, das führende System für Verpackungsstammdaten festzulegen - meist das PIM oder ERP - und die Angaben über eine belastbare Schnittstelle in den Shop zu spiegeln, statt sie doppelt zu pflegen. Der Shop nutzt die Daten dann an mehreren Stellen: bei der Auswahl der passenden Versandeinheit, bei der Dokumentation je Auftrag und bei der Zuordnung der länderabhängigen Pflichten. Eine solche Anbindung ist Kern jeder soliden Shopware-Entwicklung und sollte von Beginn an mitgeplant werden, damit Compliance nicht als nachträglicher Aufsatz entsteht.
- Verpackungen als eigene Stammdaten mit Material, Gewicht und Klasse führen
- Führendes System für Verpackungsdaten festlegen und per Schnittstelle spiegeln
- Leerraum aus Produktmaßen und Kartongrößen berechenbar machen
- Zielland am Auftrag mit passender EPR-Registrierung verknüpfen
- Konformitätsdokumente revisionssicher am Datensatz ablegen
- Auch mobile Bestellkanäle mit denselben konformen Daten versorgen
Verpackungsdaten müssen überall dort verfügbar sein, wo Bestellungen entstehen - nicht nur im Desktop-Shop. Nimmt der Außendienst Aufträge unterwegs auf, sollte die passende Versandeinheit samt Nachweis auch dort greifen; wie sich das mobil und offline lösen lässt, zeigt unser Beitrag zur Außendienst-App für mobile B2B-Aufträge. Eng verwandt ist die Anbindung der Warenwirtschaft insgesamt, denn Bestände, Aufträge und eben auch Verpackungsdaten leben im ERP - Details dazu im Beitrag zur ERP-Integration im B2B-E-Commerce.
Bußgelder und Haftung im Blick behalten
Die Sanktionen sind spürbar. Nach dem deutschen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz reichen die Bußgelder je nach Verstoß von einigen tausend Euro bis zu 200.000 Euro (VerpackDG); unvollständige oder verspätete Datenmeldungen können mit bis zu 100.000 Euro (VerpackDG) geahndet werden. Neben dem Bußgeld drohen Vertriebsverbote und Reputationsschäden, wenn Verpackungen nicht konform sind. Der wirksamste Schutz ist eine lückenlose, nachvollziehbare Dokumentation: Wer belegen kann, welche Verpackung mit welchen Eigenschaften in welchem Land in Verkehr gebracht wurde, ist im Prüfungsfall handlungsfähig. Compliance im B2B-Shop ist ohnehin ein Querschnittsthema - von der E-Rechnungspflicht über die IT-Sicherheit nach NIS2 bis zum digitalen Produktpass nach ESPR, der Verpackungs- und Produktdaten künftig weiter verzahnt.
Compliance entsteht nicht am Prüfungstag, sondern in den Stammdaten. Wer Verpackung, Nachweis und Zielland sauber führt, verwandelt eine unübersichtliche Rechtslage in eine prüfbare Datenstruktur.
Schritt für Schritt zur PPWR-Konformität
Der Weg zur Konformität beginnt mit einer Bestandsaufnahme, nicht mit Technik. Zunächst gilt es zu erfassen, welche Verpackungen tatsächlich eingesetzt werden, in welche Länder geliefert wird und wo Nachweise heute fehlen. Aus dieser Übersicht ergibt sich, welche Stammdaten aufgebaut, welche Verpackungen umgestellt und welche Registrierungen ergänzt werden müssen. Sinnvoll ist ein schrittweises Vorgehen, das die sofort geltenden Pflichten priorisiert und die Fristen bis 2030 als geordneten Fahrplan behandelt. So entsteht keine Hauruck-Aktion vor dem Stichtag, sondern eine belastbare Struktur, die mitwächst.
- Eingesetzte Verpackungen, Materialien und Zielländer vollständig erfassen
- Führendes System für Verpackungsstammdaten in PIM oder ERP festlegen
- Konformitätserklärungen und technische Dokumentation je Verpackung sichern
- Leerraum, Recyclingklasse und Rezyklatanteil je Verpackung dokumentieren
- EPR-Registrierungen und Bevollmächtigte je Land prüfen und hinterlegen
- Daten per Schnittstelle in Shopware spiegeln und im Auftrag nachweisen
Wer die PPWR früh als Datenaufgabe versteht, gewinnt doppelt: Die Pflichten sind erfüllbar, ohne den Bestellprozess zu überfrachten, und die geordneten Verpackungsdaten senken nebenbei Material- und Versandkosten. Welche Schritte für Ihren Shop sinnvoll sind, hängt von Sortiment, Zielländern und bestehender Systemlandschaft ab; vergleichbare Projektansätze geben eine erste Orientierung, und die konkrete Umsetzung besprechen wir gern im direkten Kontakt.