Steuern, Recht und Normen
GbV
Abkürzung für Gefahrgutbeauftragtenverordnung
Definition
Die GbV ist eine deutsche Verordnung über Gefahrgutbeauftragte in Unternehmen. Sie regelt, wann ein Betrieb eine solche Person bestellen soll und welche Ausnahmen es gibt. Für Händler gefährlicher Güter kann sie bei Versand und Lagerorganisation eine Rolle spielen.