Steuern, Recht und Normen
GoBD
Abkürzung für Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff
Definition
Die GoBD sind Vorgaben der deutschen Finanzverwaltung für die elektronische Buchführung und die Aufbewahrung steuerlich relevanter Unterlagen. Für Onlineshops betreffen sie etwa die unveränderbare Archivierung von Rechnungen und Bestelldaten.