Steuern, Recht und Normen
OSS
Abkürzung für One-Stop-Shop
Definition
Das OSS-Verfahren ist ein EU-Verfahren, über das Unternehmen die Umsatzsteuer für Verkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern zentral im eigenen Land melden. So entfällt in der Regel die Registrierung in jedem Zielland.