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Steuern, Recht und Normen

OSS

Abkürzung für One-Stop-Shop

Definition
Das OSS-Verfahren ist ein EU-Verfahren, über das Unternehmen die Umsatzsteuer für Verkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern zentral im eigenen Land melden. So entfällt in der Regel die Registrierung in jedem Zielland.

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