Steuern, Recht und Normen
WiStrG
Abkürzung für Wirtschaftsstrafgesetz
Kurz und einfach erklärt
Das WiStrG ist ein Gesetz über Strafen in der Wirtschaft.
Wer gegen Regeln zu Preisen verstößt, muss dann oft eine Buße zahlen.
Das gilt etwa für die Regeln, wie ein Preis anzugeben ist.
Was in Ihrem Fall gilt, klärt eine Rechtsberatung.
Definition
Das WiStrG 1954 ist das Wirtschaftsstrafgesetz, amtlich Gesetz zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts. Nach § 3 handelt ordnungswidrig, wer gegen Rechtsvorschriften über Preise oder Preisangaben verstößt, soweit diese auf die Vorschrift verweisen; das betrifft etwa Verstöße gegen die Preisangabenverordnung (§ 20 PAngV). Wie es im Einzelfall anzuwenden ist, klärt eine Rechtsberatung.