Kurz und einfach erklärt
Viele Firmen ändern ihre Preise zum 1. Januar. Dieser Text zeigt, wie Ihre Kunden die neuen Preise früh sehen. Das geht in einem Portal. Ein Portal ist ein eigener Bereich im Netz für Ihre Kunden.
Dort steht jeder neue Preis neben dem alten. Dazu steht, ab wann er gilt. Ihre Kunden können die Liste laden und damit planen.
Legen Sie fest, welcher Preis gilt, wenn jemand im Dezember bestellt und die Ware im Januar kommt. Der Shop und das Lager-Programm müssen das gleich machen.
Alte Angebote und feste Verträge behalten ihren Preis. Ein Warenkorb aus dem Dezember wird im Januar neu gerechnet. Der Kunde sieht das vorher.
Wir bauen diese Vorschau mit Ihrem Shop und Ihrem Lager-Programm.
Bei vielen Herstellern und Großhändlern wechselt die Preisliste zum 1. Januar. In diesem Jahr stehen dahinter spürbare Bewegungen: Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte lagen im August 2026 um 4,6 Prozent über dem Vorjahresmonat (Destatis), die Verkaufspreise im Großhandel im September 2026 um 8,7 Prozent (Destatis). Ihre Firmenkunden wollen deshalb früh wissen, was ab Januar gilt, weil ihr eigener Einkauf, ihre Kalkulation und ihre Angebote daran hängen. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie die kundenindividuelle Preisliste 2027 vorab im Kundenportal sichtbar machen, statt sie in der Silvesternacht zu tauschen: mit einer Gültig-ab-Angabe aus dem ERP, mit einer klaren Regel für Bestellungen im Dezember mit Lieferung im Januar und mit einem Plan für offene Angebote, Rahmenverträge, Warenkörbe und Nachbestellungen. Wie Aktivierung, Zeitstempel und Nummernkreise zum Jahreswechsel insgesamt ablaufen, beschreibt der Beitrag zur Vorbereitung von Inventur und Jahreswechsel im B2B-Shop.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte lagen im August 2026 um 4,6 Prozent über dem Vorjahresmonat, die Großhandelsverkaufspreise im September 2026 um 8,7 Prozent (Destatis).
- Eine Preisvorschau im Kundenportal zeigt jedem Firmenkunden ab Anfang Dezember seine eigenen Preise ab 1. Januar 2027, mit Gültig-ab-Angabe, neben dem aktuellen Preis und als Download für den Einkauf.
- Bestelltag oder Liefertag: Legen Sie eine Regel fest und wenden Sie sie in ERP und Shop gleich an. Ist die Auftragsbestätigung die Annahme und nennt sie einen anderen Preis als die Bestellung, gilt sie als neuer Antrag (§ 150 Abs. 2 BGB).
- Offene Angebote mit Bindefrist über den 31. Dezember und Rahmenverträge mit Festpreis behalten ihren Preisstand. Die Vorschau zeigt für diese Artikel den geltenden Preis mit Fristende und erst danach den Listenpreis 2027.
- Warenkörbe, Merklisten und Nachbestellungen aus dem Dezember rechnet der Shop beim Absenden mit dem dann gültigen Preis und weist auf Positionen hin, deren Preis sich geändert hat.
- Die Preise 2027 kommen aus derselben ERP-Preisfindung wie spätere Aufträge und liegen bis Mitte Dezember mit Gültigkeitsbeginn 1. Januar, 0 Uhr, im Shop bereit. Ein Tausch von Hand entfällt.
Warum die Preisliste 2027 mehr Vorlauf braucht
Die amtliche Statistik zeigt, wie unterschiedlich sich die Preise auf der Herstellerstufe gerade bewegen. Im August 2026 stiegen die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte gegenüber dem Vormonat um 1,1 Prozent (Destatis). Ohne Energie lag der Anstieg gegenüber August 2025 bei 3,1 Prozent (Destatis). Vorleistungsgüter, also Material und Teile, die in die Produktion anderer Unternehmen eingehen, verteuerten sich um 6,1 Prozent, Investitionsgüter um 2,4 Prozent (Destatis). Verbrauchsgüter wurden dagegen um 2,0 Prozent günstiger (Destatis). Eine neue Preisliste bewegt sich also nicht in eine einzige Richtung: Je nach Sortiment steigen einzelne Positionen deutlich, andere bleiben stabil oder sinken.
Auf der Großhandelsstufe ist die Bewegung im Herbst stärker geworden. Die Veränderungsrate der Großhandelsverkaufspreise gegenüber dem Vorjahresmonat lag im Juli 2026 bei 5,3 Prozent, im August bei 6,8 Prozent und im September bei 8,7 Prozent (Destatis). Deutlich stiegen neben Mineralölerzeugnissen auch die Preise im Großhandel mit Nicht-Eisen-Erzen, -Metallen und Metallhalbzeug, um 24,9 Prozent gegenüber September 2025; bei chemischen Erzeugnissen waren es 16,4 Prozent (Destatis). Wer Kabel, Rohre, Beschläge oder Chemikalien handelt, wird zum Jahreswechsel voraussichtlich mehr Positionen anpassen als in ruhigeren Jahren.
Ein rein deutsches Thema ist das nicht. Im Euroraum lagen die Erzeugerpreise der Industrie im August 2026 um 8,2 Prozent über dem Vorjahresmonat, in der gesamten EU um 8,0 Prozent (Eurostat). Für das kommende Jahr rechnen die Fachleute der Europäischen Zentralbank in ihren Projektionen vom September 2026 mit einer Inflation von 2,5 Prozent im Euroraum, nach 3,0 Prozent im Jahr 2026 (EZB). Der Preisdruck lässt nach dieser Erwartung nach, er endet aber nicht mit dem Jahreswechsel.
Für Ihre Preisliste folgt daraus weniger eine Frage der Höhe als eine des Ablaufs. Ihre Kunden kalkulieren eigene Angebote für 2027, planen Budgets und vergleichen Lieferanten. Je früher sie ihre neuen Preise kennen, desto weniger Rückfragen landen im Januar im Innendienst und desto seltener entsteht Streit über Aufträge, die im Dezember bestellt und im Januar geliefert werden. Die Preisvorschau im Kundenportal ist dafür das passende Werkzeug, weil sie jedem Kunden genau seine Preise zeigt und keine allgemeine Liste, die für viele Kunden ohnehin nicht gilt.
Was eine Preisvorschau im Kundenportal zeigen sollte
Eine Preisvorschau ist ein eigener Bereich im Kundenkonto, in dem ein angemeldeter Einkäufer seine Preise ab dem 1. Januar 2027 sieht, bevor sie gelten. Entscheidend ist, dass es dieselben Preise sind, die das ERP ab dem Stichtag für seine Aufträge ermittelt: kundenindividuelle Preise, Staffeln, Rabattgruppen und Zuschläge, keine pauschale Listenpreiserhöhung. Wie sich kundenindividuelle Preise, Rollen und Bestellhistorie in einem Portal zusammenführen lassen, zeigt unsere Seite zum B2B-Kundenportal.
Gültig ab, mit Uhrzeit
Jeder Preis trägt den Beginn seiner Gültigkeit, etwa 1. Januar 2027, 0 Uhr. So ist klar, ab welchem Auftrag er greift und bis wann der Preis 2026 gilt.
Alt und neu nebeneinander
Aktueller Preis, Preis ab Januar und die Veränderung je Position. Der Einkäufer sieht auf einen Blick, wo er nachkalkulieren muss.
Eigene Artikel zuerst
Vorgefiltert auf die Artikel, die der Kunde laut Bestellhistorie bezieht. Wer ein großes Sortiment kauft, sucht dann nicht im Gesamtkatalog.
Download für den Einkauf
Die Liste als CSV für das Warenwirtschaftssystem des Kunden und als PDF für die Ablage, jeweils mit Stand und Gültigkeitsbeginn im Kopf.
Sichtbar nach Rolle
Nur Nutzer mit Einkaufsrechten sehen die Preise 2027. Wer im Kundenkonto nur Lieferungen verfolgt oder Rechnungen abruft, braucht sie nicht.
Stand und Freigabe
Ein sichtbarer Stand der Liste, etwa „freigegeben am 28. November“. Ändert sich bis zum Stichtag noch etwas, sieht der Kunde den neuen Stand.
Die Vorschau ersetzt kein Gespräch über Konditionen, aber sie nimmt ihm die Routine. Wer früh sieht, dass seine meistgekauften Artikel teurer werden, kann reagieren: Bedarf vorziehen, solange der Preis 2026 noch gilt, Mengen bündeln, um eine höhere Staffel zu erreichen, oder ein Angebot für einen Jahresbedarf anfragen. Für Sie als Lieferanten ist das planbarer als ein Januar voller Rückfragen zu Rechnungen, die anders aussehen als erwartet.
Ein rechtlicher Punkt erleichtert die Gestaltung: Die Preisangabenverordnung regelt die Angabe von Preisen gegenüber Verbrauchern (§ 1 Abs. 1 PAngV). In einem geschlossenen Portal für Firmenkunden schreibt sie nicht vor, wie Preise ab einem künftigen Datum darzustellen sind; maßgeblich sind Ihre Vereinbarungen mit dem Kunden und klare, zutreffende Angaben. Steht der Shop auch Privatkunden offen, sieht das anders aus. Wie sich ein Shop wirksam auf Unternehmer beschränken lässt, beschreibt der Beitrag B2B-Shop nur für Firmen.
Bestelltag oder Liefertag: welcher Preis im Dezember gilt
Eine häufige Frage zum Jahreswechsel betrifft Aufträge, die über den Stichtag laufen: Ein Kunde bestellt am 18. Dezember, geliefert wird am 8. Januar. Der Käufer schuldet den vereinbarten Kaufpreis (§ 433 Abs. 2 BGB). Ohne abweichende Abrede ist das der Preis, auf den sich beide beim Vertragsschluss geeinigt haben, und nicht der Preis, der am Tag der Lieferung in der Liste steht. Wann der Vertrag zustande kommt, hängt von Ihrem Bestellablauf ab: Die automatische Mail nach dem Absenden bestätigt häufig nur den Zugang der Bestellung (§ 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB), die eigentliche Annahme folgt mit der Auftragsbestätigung aus dem ERP.
Genau hier entsteht der typische Fehler. Der Shop zeigt am 30. Dezember den Preis 2026, das ERP schreibt die Auftragsbestätigung am 2. Januar und setzt automatisch den Preis 2027 ein. Rechtlich ist eine solche Bestätigung keine Annahme: Eine Annahme unter Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag (§ 150 Abs. 2 BGB). Der Kunde muss dem neuen Preis also erst zustimmen, und bis dahin ist offen, ob der Auftrag überhaupt besteht. Praktisch folgen Rückfragen, Korrekturbelege und im ungünstigen Fall Lieferungen ohne geklärten Preis.
Die Alternative ist eine Liefertag-Regel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, also die Abrede, dass die am Tag der Lieferung gültigen Preise berechnet werden. Gegenüber Verbrauchern ist eine Klausel unwirksam, die eine Preiserhöhung für Waren vorsieht, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert werden sollen (§ 309 Nr. 1 BGB). Gegenüber Unternehmern gilt § 309 BGB nicht unmittelbar (§ 310 Abs. 1 BGB); eine solche Klausel wird dort an der allgemeinen Inhaltskontrolle gemessen, nach der unangemessen benachteiligende Bestimmungen unwirksam sind (§ 307 Abs. 1 BGB). Ob eine Liefertag-Klausel in Ihren Bedingungen trägt, ist eine Frage für die Rechtsberatung. Bringt der Kunde eigene Einkaufsbedingungen mit festen Preisen mit, kommt eine weitere Ebene hinzu, die der Beitrag AGB im B2B-Shop: wenn der Kunde Einkaufsbedingungen hat behandelt.
| Merkmal | Bestelltag-Regel | Liefertag-Regel |
|---|---|---|
| Preis im Warenkorb | Preis zum Zeitpunkt der Bestellung | vorläufiger Preis mit Hinweis auf Neuberechnung zur Lieferung |
| Auftragsbestätigung | übernimmt den Preis aus der Bestellung | nennt den Preis des Liefertags, sobald er feststeht |
| Teillieferung über den Stichtag | ein Preisstand für den ganzen Auftrag | zwei Preisstände in einem Auftrag |
| Anzeige in der Preisvorschau | ab welchem Bestelldatum der neue Preis gilt | ab welchem Liefertag der neue Preis gilt |
| Grundlage | vereinbarter Kaufpreis (§ 433 Abs. 2 BGB) | Klausel in den AGB, gegenüber Unternehmern geprüft nach § 307 BGB |
| Abbildung in ERP und Shop | Preisfindung nach Bestelldatum | Preisfindung nach Lieferdatum, Neuberechnung im ERP |
Welche Regel Sie wählen, ist eine kaufmännische Entscheidung. Wichtig ist, dass ERP und Shop dieselbe anwenden. Die Bestelltag-Regel ist in der Regel einfacher abzubilden, weil der Preis im Warenkorb, in der Bestellung und in der Auftragsbestätigung derselbe ist. Wer nach Liefertag abrechnet, muss das im Warenkorb sagen, Teillieferungen über den Stichtag in zwei Preisstände trennen und auf der Rechnung erklären, warum der Betrag von der Bestellung abweicht.
Offene Angebote und Bindefristen über den Stichtag
Angebote aus dem Herbst tragen den Preisstand 2026. Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, er hat die Gebundenheit ausgeschlossen (§ 145 BGB). Ist eine Annahmefrist bestimmt, kann der Kunde nur innerhalb dieser Frist annehmen (§ 148 BGB). Ein Angebot vom 20. November mit Frist bis zum 31. Januar hält den Preis 2026 also bis in den Januar hinein, auch wenn die Preisliste 2027 dann längst gilt. Für Angebote ohne Frist ist die Lage weniger klar: Unter Abwesenden kann ein Antrag nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in dem der Anbietende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf (§ 147 Abs. 2 BGB). Eine ausdrückliche Gültigkeitsangabe auf jedem Angebot erspart diese Auslegung. Dieselben Vorschriften und den Umgang mit Ablaufzeitpunkten bei täglich wechselnden Preisen behandelt der Beitrag zu Preisstand und Ablauf bei Tagespreisen.
Im Portal heißt das: Angebote zeigen ihren Preisstand und ihre Gültigkeit sichtbar, und eine Bestellung aus einem Angebot übernimmt den Angebotspreis, nicht den Listenpreis des Bestelltags. Läuft ein Angebot über den Jahreswechsel, weist die Preisvorschau bei den betroffenen Artikeln darauf hin. Wie Angebote im Shop entstehen, versioniert und in Aufträge umgewandelt werden, beschreibt der Beitrag zum B2B-Angebotsmanagement.
- Alle offenen Angebote mit Gültigkeit über den 31. Dezember hinaus aus dem ERP abrufen und je Kunde auflisten.
- Für Angebote ohne ausdrückliche Frist festlegen, bis wann sie angenommen werden können, und das dem Kunden mitteilen.
- Im Portal neben jedem Angebot den Preisstand nennen, etwa „Preisstand 2026, annehmbar bis 31. Januar 2027“.
- Neue Angebote ab Dezember mit beiden Preisständen rechnen, wenn die Lieferung im neuen Jahr liegt.
- Nach Ablauf der Frist das Angebot im Portal schließen, statt es stillschweigend mit dem neuen Preis weiterzuführen.
Rahmenverträge: der Festpreis geht vor
Rahmenverträge mit festen Preisen und Laufzeit sind von der neuen Liste nicht berührt, solange der Vertrag nichts anderes vorsieht. Für die Preisfindung im ERP ergibt sich daraus eine Reihenfolge, der auch die Vorschau folgen muss: zuerst der Vertragspreis, dann die kundenindividuelle Preisliste, zuletzt der allgemeine Listenpreis. Endet ein Rahmenvertrag mit Festpreis am 31. März 2027, zeigt die Vorschau für die betroffenen Artikel bis Ende März den Vertragspreis und danach den Preis aus der Liste 2027, jeweils mit Datum.
Gerade hier entstehen Fehler, wenn die Vorschau aus einer separaten Tabelle statt aus der ERP-Preisfindung gebaut wird. Dann sieht der Kunde für seinen Vertragsartikel den neuen Listenpreis, ruft verunsichert an, und im ungünstigen Fall wird er ihm sogar berechnet. Wie Kontingente, Restmengen und Preisbindung von Rahmenverträgen im Shop sichtbar werden, zeigt der Beitrag zu Rahmenverträgen und Abrufaufträgen. Sind Preise an einen Index oder an Tagesnotierungen gebunden, gilt ohnehin eine eigene Mechanik, die der Beitrag zu Tagespreisen und Zuschlägen beschreibt.
Ein Sonderfall sind Verträge, die zum Jahresende auslaufen und verlängert werden sollen. Solange die Verlängerung nicht unterschrieben ist, zeigt die Vorschau den Preis aus der Liste 2027. Das ist richtig, wirkt auf den Kunden aber wie eine Ankündigung. Ein Hinweis „Vertrag in Verlängerung, Konditionen folgen“ an den betroffenen Artikeln verhindert, dass der Einkäufer aus der Vorschau Schlüsse zieht, die der Vertrieb noch gar nicht gezogen hat.
Warenkörbe, Merklisten und Nachbestellungen über den Jahreswechsel
Ein Einkäufer füllt am 29. Dezember einen Warenkorb, schickt ihn aber erst am 4. Januar ab, nachdem sein Budget für das neue Jahr freigegeben ist. Gilt die Bestelltag-Regel, berechnet der Shop den Warenkorb beim Absenden mit dem Preis 2027. Das ist richtig, sollte aber sichtbar sein: Ein Hinweis im Warenkorb nennt die Positionen, deren Preis sich seit dem Hinzufügen geändert hat, mit altem und neuem Wert. So erfährt der Kunde die Änderung vor der Bestellung und nicht erst auf der Rechnung.
Merklisten und Bestelllisten speichern Artikel und Mengen, in der Regel aber keinen Preis. Im Dezember sollten sie neben dem aktuellen Preis bereits den Preis ab 1. Januar anzeigen, damit der Kunde entscheiden kann, ob er noch im alten Jahr bestellt. Bei Nachbestellungen aus der Bestellhistorie ist die Falle umgekehrt: Die alte Bestellung zeigt den Preis von damals, die neue Bestellung wird mit dem heutigen Preis berechnet. Ein kurzer Hinweis an der Schaltfläche zur Nachbestellung vermeidet Missverständnisse. Wie Schnellbestellung und Bestelllisten aufgebaut sind, beschreibt der Beitrag zu Schnellbestellung und Bestelllisten.
Dieselbe Regel muss für Aufträge gelten, die nicht im Shop entstehen. Unter den Handelsunternehmen mit Online-Handel und mindestens zehn Beschäftigten betreiben 97 Prozent einen eigenen Webshop, und 89 Prozent nehmen Bestellungen per E-Mail an (Bitkom). Erfasst der Innendienst eine Mail-Bestellung vom 30. Dezember erst am 2. Januar, muss er wissen, welcher Preis gilt. Am einfachsten ist es, wenn er sie im Kundenkonto erfasst, mit derselben Preisfindung wie der Kunde selbst; wie das in Shopware geht, beschreibt der Beitrag zum Bestellen im Namen des Kunden.
Kein Preistausch in der Silvesternacht
Die Preise 2027 aus dem ERP übernehmen
Die Preisvorschau steht und fällt mit der Datenquelle. In der Architektur, die wir für B2B-Shops empfehlen, ermittelt das ERP alle Preise, und der Shop übernimmt das Ergebnis. Für den Jahreswechsel bedeutet das: Das ERP führt die Preisliste 2027 mit einem Gültigkeitsbeginn, die Schnittstelle überträgt sie einige Wochen vorher als zweiten Preisstand, und der Shop hält beide bereit. Bis zum Stichtag rechnet er mit dem Preis 2026 und zeigt den Preis 2027 nur in der Vorschau; ab dem Stichtag kehrt sich das um. Welche Anbindungen wir dafür bauen, steht auf der Seite zu unseren Schnittstellen für ERP, PIM und DATEV.
{
"customer": "K-10427",
"sku": "40-1180",
"prices": [
{ "valid_from": "2026-01-01T00:00:00+01:00", "net": 12.40, "list": "PL-2026" },
{ "valid_from": "2027-01-01T00:00:00+01:00", "net": 12.90, "list": "PL-2027" }
],
"contract": { "id": "RV-2026-018", "net": 11.80, "valid_until": "2027-03-31" }
}Das Beispiel zeigt den Kern: Jeder Preis trägt seinen Gültigkeitsbeginn mit Uhrzeit und Zeitzone, und ein Vertragspreis steht mit seinem Laufzeitende daneben. Aus solchen Datensätzen baut das Portal die Vorschau, und dieselben Datensätze entscheiden ab dem Stichtag über den Preis im Warenkorb. Eine zweite Quelle, etwa eine Tabelle nur für die Vorschau, gibt es nicht. Die Grundlagen der Preislogik mit Staffeln und Kundengruppen stehen im Beitrag zu B2B-Preislisten und Staffelpreisen in Shopware.
Vor der Freigabe lohnt eine Stichprobe: Für ausgewählte Kunden mit Rahmenvertrag, mit Staffeln und mit Standardkonditionen wird der Preis 2027 im ERP mit dem Preis in der Vorschau verglichen. Dieselbe Stichprobe läuft am ersten Arbeitstag im Januar gegen echte Aufträge. Abweichungen gehen an das Team, das die Preislisten pflegt, und nicht an den Kundenservice, der sie nur weiterreichen könnte.
Die Ankündigung: früh, sachlich und mit Datum
Die Vorschau wirkt nur, wenn Ihre Kunden davon wissen. Eine Ankündigung im Portal und per Mail nennt den Gültigkeitsbeginn, den Ort, an dem die neuen Preise zu sehen sind, die Regel für Dezemberbestellungen mit Lieferung im Januar und einen Ansprechpartner für Fragen zu Konditionen. Begründungen für einzelne Erhöhungen gehören in das Gespräch mit dem Kunden, nicht in den Rundbrief. Ein ruhiger, sachlicher Ton trägt weiter als eine lange Herleitung der Marktlage.
Als Kanal bietet sich das Portal selbst an. In einer Befragung von Groß-, Einzel- und Kfz-Händlern mit mindestens zehn Beschäftigten nannten 95 Prozent vereinfachte Bestellmöglichkeiten als Vorteil der Digitalisierung, 92 Prozent eine erleichterte Kommunikation mit Geschäftspartnern (Bitkom). Eine Mail mit einem Verweis auf die Vorschau hat zudem einen praktischen Vorteil: Eine angehängte Preisliste veraltet bei der nächsten Korrektur und liegt dann in mehreren Fassungen in den Postfächern. Wer zusätzlich eine Druckfassung braucht, erzeugt sie aus demselben freigegebenen Stand; wie das geht, beschreibt der Beitrag zu Printkatalog und Preisliste aus den Shopdaten.
- Gültigkeitsbeginn mit Datum und Uhrzeit, zum Beispiel 1. Januar 2027, 0 Uhr.
- Ort der Vorschau im Kundenkonto, mit direktem Verweis auf die Seite.
- Regel für den Stichtag: Bestelltag oder Liefertag, in einem Satz erklärt.
- Offene Angebote und Rahmenverträge: Hinweis, dass sie ihren Preisstand behalten.
- Download der eigenen Preisliste als CSV oder PDF.
- Ansprechpartner im Vertrieb für Fragen zu einzelnen Konditionen.
Fahrplan bis zum 1. Januar
- Bis Mitte November: Preisliste 2027 im ERP vollständig, Regel für Bestelltag oder Liefertag festgelegt, offene Angebote und Rahmenverträge mit Laufzeit über den Jahreswechsel ausgewertet.
- Ende November: Vorschau auf einer Testumgebung mit echten Konditionen prüfen, Stichprobe gegen das ERP fahren, Texte für Ankündigung und Warenkorbhinweis abstimmen.
- 1. Dezember: Vorschau für Kunden freischalten und die Ankündigung versenden.
- Bis 15. Dezember: Preise 2027 mit Gültigkeitsbeginn im Shop hinterlegen und den Wechsel auf einer Kopie mit vorgestelltem Datum testen.
- 1. Januar, 0 Uhr: Der Preisstand wechselt ohne Handarbeit; die Bereitschaft prüft Warenkorb, Bestellung und Auftragsbestätigung an einem Testkonto.
- Bis 15. Januar: Stichprobe über echte Aufträge, Angebote und Rahmenverträge, danach die Vorschau in den Normalbetrieb überführen.
Der Fahrplan fällt in die Wochen, in denen ohnehin Inventur, Nummernkreise und Wartungsfenster anstehen. Wer ihn mit dem Gesamtablauf zum Jahreswechsel verbindet, plant ein gemeinsames Fenster statt mehrerer einzelner. Wichtig ist nur, dass die Preisvorschau nicht auf den letzten Projekttag vor Weihnachten fällt: Was am 1. Dezember sichtbar sein soll, muss Ende November geprüft sein.
Wie wir die Preisvorschau umsetzen
Wir bauen Preisvorschauen auf Shopware CE und Ihrer bestehenden ERP-Preisfindung. Die Schnittstelle überträgt die Preise 2027 mit Gültigkeitsbeginn als eigenen Preisstand, eine Erweiterung im Kundenkonto zeigt die Vorschau mit Vergleich, Filter auf die eigenen Artikel und Download, und die Rollen im Portal regeln, wer sie sieht. Hinweise im Warenkorb, in Merklisten und an Angeboten ergänzen wir dort, wo Ihre Regel für den Stichtag es verlangt. Wie wir Erweiterungen für Shopware CE entwickeln und pflegen, steht auf der Seite zur Shopware-Entwicklung.
Am Anfang steht eine Bestandsaufnahme: welche Preislisten, Staffeln und Verträge Ihr ERP führt, wie es Gültigkeiten abbildet und welche Regel heute für Aufträge über den Jahreswechsel gilt. Daraus ergibt sich, ob die volle Vorschau zum 1. Dezember realistisch ist oder ob ein schlanker Start mit Download und Ankündigung sinnvoller ist. Planen Sie den Shop insgesamt für 2027, hilft der Beitrag Was kostet ein B2B-Shop? Budget für 2027 bei der Einordnung; bei der Abstimmung von Portal, Schnittstelle und Prozessen unterstützt Sie unsere E-Commerce-Beratung.
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