Steuern, Recht und Normen
SVHV
Abkürzung für Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung
Kurz und einfach erklärt
Die SVHV ist eine Verordnung für den Haushalt der Sozialversicherung.
Sie sagt, wie die Träger mit ihrem Geld planen und umgehen.
Kleine Aufträge dürfen sie direkt an eine Firma geben. Dabei sollen sie die Firmen wechseln.
Definition
Die SVHV ist die Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung. Sie regelt, wie die Träger der Sozialversicherung ihren Haushalt aufstellen und führen. Für öffentliche Aufträge übernimmt § 22 Abs. 2 SVHV die Wertgrenze des Bundes: Leistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer dürfen entsprechend § 55 BHO ohne Vergabeverfahren beschafft werden, und der Auftraggeber soll zwischen den beauftragten Unternehmen wechseln.