Kurz und einfach erklärt
Viele Hersteller verkaufen ihre Waren über Händler. Ein Händlerportal ist ein eigener Bereich im Netz nur für diese Händler. Dort bestellen sie direkt beim Hersteller.
Jeder Händler sieht dort seine eigenen Preise. Die Preise hängen von seiner Stufe ab. Die Stufe legt der Hersteller fest.
Im Portal gibt es auch Bilder, Daten und Hinweise zur Sicherheit. Diese Dinge braucht der Händler für seinen eigenen Shop.
Geht ein Gerät kaputt, meldet der Händler den Fall im Portal. Dort sieht er, wie weit der Fall ist.
Wir bauen solche Portale mit Shopware. Wir verbinden sie mit dem Lager-Programm des Herstellers.
Viele Hersteller verkaufen nicht direkt an Endkunden, sondern über den Fachhandel: Sanitär, Elektro, Werkzeug, Fahrrad, Garten oder Haustechnik. Für diese Hersteller ist der Händler der Zugang zum Markt, und ein eigener Endkundenshop würde genau den Partner umgehen, der berät, montiert und den Service trägt. Trotzdem laufen Nachbestellungen, Bildanfragen und Garantiefälle bei vielen Herstellern noch über Postfach, Telefon und Excel-Listen. Ein Händlerportal bündelt diese Vorgänge an einer Stelle: Jeder Fachhändler sieht seine eigenen Konditionen, bestellt nach, lädt Bilder und Datenblätter, meldet Reklamationen und pflegt die Angaben, mit denen ihn Endkunden über die Händlersuche auf der Herstellerseite finden. Dieser Beitrag zeigt aus Herstellersicht, welche Bausteine ein Händlerportal braucht, wo Kartellrecht, Produktsicherheit und Gewährleistungsrecht hineinspielen und wie die Einführung gelingt, ohne den Handel zu überfordern.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Händlerportal richtet sich an die Fachhändler eines Herstellers, nicht an Endkunden: Konditionen je Händlerstufe, Nachbestellung, Medienpaket, Garantiefälle und Händlersuche liegen in einem Zugang.
- Im Handel ist die E-Mail-Bestellung weit verbreitet: 89 Prozent der Handelsunternehmen mit Online-Handel nehmen Bestellungen per E-Mail an, 97 Prozent betreiben einen eigenen Webshop (Bitkom).
- Händlerstufen bilden Sie in Shopware CE über Kundengruppen und Preisregeln ab. Unverbindliche Preisempfehlungen sind zulässig, Vorgaben zum Wiederverkaufspreis nicht (Art. 4 Vertikal-GVO).
- Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die GPSR (Art. 52 GPSR): Online-Angebote für Verbraucherprodukte nennen Hersteller, Anschrift, E-Mail-Adresse, Abbildung und Warnhinweise (Art. 19 GPSR). Das Medienpaket liefert sie je Artikel.
- Rückgriffsansprüche des Händlers gegen den Lieferanten verjähren zwei Jahre nach Ablieferung, frühestens zwei Monate nach Erfüllung gegenüber dem Käufer (§ 445b BGB). Das Portal hält beide Daten je Garantiefall fest.
- Für die Einführung reichen ein Pilot mit wenigen Händlern, eine Übergangszeit mit weiter angenommenen E-Mail-Bestellungen und eine Kennzahl: der Anteil der Nachbestellungen, die über das Portal kommen.
Warum Hersteller ein Händlerportal statt eines Endkundenshops bauen
Ein Hersteller, der über den Fachhandel verkauft, steht vor einer anderen Frage als ein Großhändler mit eigenem Shop. Er muss nicht in erster Linie Endkunden gewinnen, sondern seinen Händlern die Arbeit erleichtern, damit sie seine Produkte führen, beraten und nachbestellen. Ein Endkundenshop des Herstellers würde mit genau diesen Händlern konkurrieren: um Kunden, um Preise und um Aufmerksamkeit. Viele Hersteller verzichten deshalb bewusst darauf oder halten ihn klein, etwa für Ersatzteile und Zubehör.
Auch die Verbraucherseite spricht dafür, den Handel einzubinden. In einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung im Herbst 2025 gaben 92 Prozent der 1.072 befragten Online-Shopper an, regelmäßig auf Plattformen einzukaufen; 40 Prozent kauften häufig in Online-Shops großer Händler und 36 Prozent häufig in Online-Shops von Herstellern (Bitkom). Der Herstellershop ist also ein Kanal unter mehreren, und der Fachhandel bleibt für viele Produktgruppen der Ort, an dem beraten, montiert und repariert wird.
Gleichzeitig verkauft der Handel selbst zunehmend über mehrere Wege. 86 Prozent der befragten Handelsunternehmen verkauften 2025 sowohl stationär als auch online, 2019 waren es 66 Prozent (Bitkom). Bei Händlern mit beiden Kanälen lag der Online-Anteil am Umsatz 2024 im Durchschnitt bei 33 Prozent (Bitkom). Die Händlerbefragung umfasst 505 Unternehmen aus Groß-, Einzel- und Kfz-Handel mit mindestens zehn Beschäftigten (Bitkom). Hersteller gehören damit nicht zu den Befragten. Für einen Hersteller heißt das: Seine Händler brauchen nicht nur Ware, sondern auch Daten für ihre eigenen Online-Kanäle.
Ein Händlerportal ist damit etwas anderes als ein Kundenportal für Direktkunden. Das Kundenportal mit Self-Service richtet sich an Firmen, die Ware selbst verbrauchen oder weiterverarbeiten; die Leistungsseite zum B2B-Kundenportal beschreibt diesen Fall. Im Händlerportal sitzt auf der anderen Seite ein Wiederverkäufer, der eigene Preise macht, eigene Kunden hat und vom Hersteller Unterstützung beim Verkaufen erwartet. Auch das Lieferantenportal ist ein anderer Fall: Dort steuert ein Unternehmen seinen eigenen Einkauf. Wer noch abwägt, ob neben dem Handel ein Marktplatz oder ein eigener Shop nötig ist, findet die Entscheidungshilfe im Beitrag Marktplatz oder eigener Shop.
Wie Bestellungen heute ankommen: E-Mail als Ausgangslage
Im Handel ist die E-Mail als Bestellweg fest verankert. 89 Prozent der Handelsunternehmen mit Online-Handel nehmen Bestellungen per E-Mail an, 97 Prozent betreiben einen eigenen Webshop (Bitkom). Die Basis sind 466 Handelsunternehmen mit Online-Handel, keine Hersteller (Bitkom). Die Zahlen beschreiben, über welche Wege Händler an ihre eigenen Kunden verkaufen, nicht, wie sie beim Hersteller einkaufen. Sie zeigen aber, wie selbstverständlich Webshop und Postfach im Handel nebeneinander laufen.
Beim Hersteller sieht das Postfach des Innendiensts oft so aus: Bestellungen als PDF aus der Warenwirtschaft des Händlers, als Excel-Liste, als abfotografierter Zettel oder als Freitext mit Artikelbezeichnung statt Artikelnummer. Jede dieser Bestellungen wird gelesen, im ERP erfasst, bei Unklarheiten nachgefragt und bestätigt. Das funktioniert, solange die Zahl der Händler überschaubar ist und das Team die Eigenheiten jedes Kunden kennt. Es wird schwierig, wenn neue Händler hinzukommen, wenn Saisonspitzen auf Urlaubszeiten treffen oder wenn Kolleginnen und Kollegen mit langjährigem Wissen ausscheiden.
Die befragten Händler sehen in der Digitalisierung vor allem Vorteile für genau diese Abläufe: 95 Prozent nennen vereinfachte Bestellmöglichkeiten, 92 Prozent eine erleichterte Kommunikation mit Geschäftspartnern (Bitkom). Zugleich ordnen 62 Prozent die Digitalisierung der Geschäftsprozesse als aktuelle Herausforderung ein, und 81 Prozent nennen die Suche nach geeigneten Mitarbeitenden (Bitkom). Ein Portal, das Bestellungen ohne Abtippen ins ERP bringt, entlastet beide Seiten: den Innendienst des Herstellers und den Einkauf des Händlers.
| Merkmal | Bestellung per E-Mail | Bestellung im Portal |
|---|---|---|
| Artikelangabe | Bezeichnung, Händler- oder Herstellernummer, oft gemischt | Herstellerartikelnummer aus Suche, Liste oder Vorlage |
| Preis | Händler rechnet mit seiner letzten Preisliste | aktueller Händlerpreis der eigenen Stufe im Warenkorb |
| Verfügbarkeit | erst mit der Auftragsbestätigung bekannt | Bestand und Liefertermin vor dem Absenden sichtbar |
| Erfassung | Innendienst tippt ins ERP | Auftrag geht per Schnittstelle ins ERP |
| Rückfragen | per Telefon oder Antwortmail | Pflichtfelder und Mindestmengen vorab geprüft |
| Status | Nachfrage beim Innendienst | Auftrag, Lieferung und Beleg im Händlerkonto |
Das Portal schafft die E-Mail-Bestellung nicht ab, jedenfalls nicht sofort. Viele Händler bestellen aus ihrer eigenen Warenwirtschaft heraus, und für einige bleibt die Mail der kürzeste Weg. Sinnvoll ist ein Übergang, in dem beide Wege gelten und das Portal die besseren Gründe liefert: verbindliche Preise, sichtbare Liefertermine und einen Status ohne Nachfrage.
Händlerstufen: Konditionen je Händler sauber abbilden
Kaum ein Hersteller behandelt alle Händler gleich. Üblich sind Stufen, die sich an Umsatz, Sortimentsbreite, Ausstellungsfläche, geschultem Personal oder Serviceleistungen orientieren: Ein Partnerhändler mit Ausstellung und Werkstatt erhält andere Konditionen als ein Händler, der zweimal im Jahr bestellt. Im Portal wird aus dieser Einteilung eine technische Zuordnung: Jeder Händler gehört zu einer Stufe, und die Stufe bestimmt Preise, Staffeln, Versandkosten, Zahlungsziel und sichtbare Sortimente.
In Shopware CE lässt sich das über Kundengruppen und den Regel-Baukasten abbilden. Eine Kundengruppe je Händlerstufe trägt die Netto-Preisdarstellung, erweiterte Preise hängen an Regeln, die auf die Kundengruppe prüfen. Für neue Händler kann jede Kundengruppe ein eigenes Registrierungsformular mit eigener Adresse bekommen; der Händler landet dabei nicht direkt in der Gruppe, sondern wird erst nach Freischaltung zugeordnet. So prüft der Vertrieb jeden neuen Partner, bevor er Händlerpreise sieht. Die Konditionen selbst bleiben im ERP: Das Portal übernimmt sie über die Schnittstellen zum ERP, statt eine zweite Preispflege aufzubauen. Wie Preislisten, Staffeln und kundenindividuelle Preise technisch zusammenspielen, zeigt der Beitrag zu Preislisten und Staffelpreisen in Shopware.
Was ein Händler je Stufe im Portal sehen sollte, lässt sich in einer kurzen Liste festhalten:
- Netto-Einkaufspreis der eigenen Stufe, mit Staffeln ab bestimmten Mengen
- unverbindliche Preisempfehlung, ausdrücklich als solche gekennzeichnet
- Mindestbestellmenge, Verpackungseinheit und die Grenze für versandkostenfreie Lieferung
- Zahlungsziel und Skonto aus dem Kundenstamm im ERP
- Jahresziel und erreichte Bonusstufe, sofern vereinbart
- Sortimente und Aktionen, die nur für bestimmte Stufen freigegeben sind
Wie sich Umsatzstaffel und Bonusstand im Kundenkonto darstellen lassen, beschreibt der Beitrag zum Jahresbonus im B2B-Shop. Für Hersteller ist dabei wichtig, dass Stufe und Bonus aus derselben Quelle kommen wie die Preise, damit ein Händler nach einem Stufenwechsel sofort mit den neuen Konditionen bestellt.
Preisempfehlung ja, Preisvorgabe nein
Ein Händlerportal zeigt häufig auch die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Das ist zulässig, solange es eine Empfehlung bleibt. Die Gruppenfreistellung für Vertriebsvereinbarungen gilt nicht für Vereinbarungen, die die Möglichkeit des Händlers beschränken, seinen Verkaufspreis selbst festzusetzen; Höchstpreise und Preisempfehlungen bleiben möglich, solange sie nicht durch Druck oder Anreize wie Fest- oder Mindestpreise wirken (Art. 4 Vertikal-GVO). Die Freistellung setzt zudem voraus, dass Hersteller und Händler auf ihren Märkten jeweils nicht mehr als 30 Prozent Marktanteil haben (Art. 3 Vertikal-GVO). Die Verordnung (EU) 2022/720 gilt bis zum 31. Mai 2034 (Art. 11 Vertikal-GVO).
Für die Umsetzung bedeutet das: Das Portal kennzeichnet die Empfehlung als unverbindlich, koppelt keine Konditionen an die Einhaltung von Verkaufspreisen und macht die Endkundenpreise der Händler nicht zur Bedingung für ihre Stufe. Ebenso darf ein Hersteller seinen Händlern die wirksame Nutzung des Internets für den Verkauf nicht verwehren (Art. 4 Vertikal-GVO); andere Vorgaben zum Online-Verkauf, etwa Qualitätsanforderungen an die Präsentation, bleiben möglich. Wie Sie Ihre Vertriebsverträge gestalten, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung; das Portal setzt die vereinbarten Regeln um.
Nachbestellung: vom Lager des Händlers her gedacht
Der häufigste Vorgang im Händlerportal ist die Nachbestellung. Ein Fachhändler füllt sein Lager oder seine Ausstellung auf, und er kennt seine Artikel meist besser als jeder Katalog. Das Portal sollte ihm deshalb Wege anbieten, die schneller sind als eine Mail: Schnellerfassung über Artikelnummer und Menge, Upload einer CSV-Datei aus der eigenen Warenwirtschaft, gespeicherte Bestellvorlagen und eine Liste der zuletzt bestellten Artikel.
Entscheidend sind die Angaben, die der Händler vor dem Absenden braucht: verfügbarer Bestand oder Liefertermin, Verpackungseinheit, Mindestmenge und der Preis seiner Stufe. Kommen Bestand und Liefertermin live aus dem ERP, entfällt die Rückfrage, die per Mail fast regelmäßig folgt. Für Verbrauchsmaterial und Ersatzteile mit regelmäßigem Bedarf lohnt eine automatische Nachbestellung im festen Rhythmus; wie das funktioniert, beschreibt der Beitrag zur automatischen Nachbestellung im B2B.
Ein Punkt wird oft übersehen: Viele Fachhändler bestellen nicht nur für ihr Lager, sondern für einen konkreten Auftrag. Dann braucht die Bestellung ein Feld für die Kommission oder Projektbezeichnung, das auf Lieferschein und Rechnung wieder erscheint. So ordnet der Händler die Ware beim Wareneingang ohne Suchen zu, und bei einer Reklamation ist sofort klar, zu welchem Kundenauftrag sie gehört.
Bestellen aus der Warenwirtschaft des Händlers
Medien- und Datenpaket: Bilder, Datenblätter, Pflichtangaben
Fachhändler verkaufen die Produkte ihrer Hersteller zunehmend auch online, im eigenen Shop, auf Marktplätzen oder in sozialen Netzwerken. Dafür brauchen sie Bilder, Texte, technische Merkmale und Dokumente in einer Form, die sie ohne Nacharbeit übernehmen können. Ein Medienpaket im Portal liefert diese Daten je Artikel und als Gesamtpaket, mit Stand und Änderungshinweis, damit der Händler weiß, was sich seit dem letzten Abruf geändert hat.
Für Verbraucherprodukte kommt eine Pflicht hinzu. Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit, kurz GPSR (Art. 52 GPSR). Wer Produkte online oder im sonstigen Fernabsatz anbietet, muss im Angebot unter anderem den Namen des Herstellers, seine Postanschrift und E-Mail-Adresse, Angaben zur Identifizierung des Produkts einschließlich einer Abbildung sowie etwaige Warn- und Sicherheitshinweise nennen (Art. 19 GPSR). Händler müssen sich außerdem vergewissern, dass der Hersteller seine Kennzeichnungs- und Informationspflichten erfüllt hat (Art. 12 GPSR). Ein Medienpaket, das diese Angaben je Artikel in festen Feldern liefert, nimmt dem Händler die Suche ab und sorgt dafür, dass überall derselbe Stand steht.
Bei Bildern lohnt ein Blick auf die Rechte. Produktfotos sind auch dann geschützt, wenn sie keine künstlerische Leistung sind: Das Schutzrecht an Lichtbildern erlischt in der Regel fünfzig Jahre nach dem Erscheinen (§ 72 Abs. 3 UrhG). Händler brauchen also ein Nutzungsrecht, und das Portal ist der richtige Ort, es mitzuliefern: als Lizenzhinweis am Download, mit Angaben dazu, wofür die Bilder verwendet werden dürfen und ob ein Bildnachweis nötig ist.
Für technische Merkmale empfiehlt sich ein Standardformat, das die Warenwirtschaft des Händlers lesen kann, etwa BMEcat mit ETIM-Klassifikation in der Elektro- und Haustechnik. Wie Merkmale nach der neuen ETIM-Version gepflegt werden, beschreibt der Beitrag zu ETIM 11.0 im B2B-Shop; die Grundlage dafür ist eine saubere PIM-Anbindung.
Produktbilder
Freigestellte Bilder und Anwendungsfotos in Druck- und Webauflösung, mit Lizenzhinweis zur erlaubten Nutzung.
Datenblätter und Anleitungen
Technische Datenblätter, Montage- und Bedienungsanleitungen je Artikel und Sprache, in der jeweils gültigen Fassung.
Pflichtangaben
Herstellerangaben, Produktkennung und Warnhinweise in festen Feldern, so wie Händler sie im Online-Angebot brauchen.
Technische Merkmale
Merkmale nach ETIM oder eigener Klassifikation, als Export für die Warenwirtschaft des Händlers.
Produkttexte
Kurz- und Langbeschreibungen, die Händler übernehmen oder als Grundlage für eigene Texte nutzen.
Änderungsstand
Datum der letzten Änderung je Artikel und eine Liste aller Änderungen seit dem letzten Abruf des Händlers.
Garantie- und Reklamationsfälle im Portal führen
Wenn ein Endkunde ein defektes Produkt zum Fachhändler bringt, beginnt für den Händler eine Kette, die beim Hersteller endet. Rechtlich sind dabei zwei Dinge zu trennen. Die gesetzliche Mängelhaftung besteht zwischen Endkunde und Händler sowie zwischen Händler und Hersteller. Eine Garantie ist dagegen ein zusätzliches Versprechen, das der Hersteller freiwillig abgibt; aus ihr hat der Käufer Rechte gegen den Garantiegeber, unbeschadet seiner gesetzlichen Ansprüche (§ 443 BGB).
Für den Händler ist der Rückgriff entscheidend. Muss er eine neu hergestellte Sache nachbessern oder austauschen, kann er von seinem Lieferanten Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er dabei gegenüber seinem Käufer zu tragen hatte, wenn der Mangel schon beim Gefahrübergang auf ihn vorhanden war (§ 445a BGB). Diese Ansprüche verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung der Sache, frühestens aber zwei Monate nach dem Zeitpunkt, in dem der Händler die Ansprüche seines Käufers erfüllt hat (§ 445b BGB). Unter Kaufleuten bleibt außerdem die Pflicht bestehen, gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und Mängel unverzüglich anzuzeigen (§ 377 HGB).
Ein Garantie- und Reklamationsbaustein im Portal macht diese Kette nachvollziehbar. Der Händler legt einen Fall mit Seriennummer, Kaufdatum des Endkunden, Fehlerbeschreibung und Fotos an, der Hersteller entscheidet über Austausch, Reparatur oder Gutschrift, und beide sehen jederzeit den Status. Das Portal hält dabei die Daten fest, an denen die Fristen hängen: Ablieferung an den Händler, Meldung des Mangels, Erledigung gegenüber dem Endkunden. Wie sich Retouren mit Status und Gutschrift im ERP abbilden lassen, zeigt der Beitrag zum RMA-Prozess im B2B.
- Der Händler legt den Fall an: Artikel, Seriennummer, Kaufdatum des Endkunden, Fehlerbild und Fotos.
- Das Portal prüft die Pflichtfelder und ordnet die Lieferung an den Händler aus dem ERP zu.
- Der Hersteller entscheidet: Ersatzteil, Austauschgerät, Reparatur im Werk oder Gutschrift.
- Der Händler sieht Status, Rücksendeschein und Gutschrift im eigenen Konto.
- Das Erledigungsdatum gegenüber dem Endkunden wird gespeichert, damit die Frist nach § 445b BGB nachvollziehbar bleibt.
Garantiebedingungen gehören ins Portal
Daten für die Händlersuche auf der Herstellerseite
Die Händlersuche auf der Website des Herstellers ist für viele Endkunden der erste Kontakt mit dem Fachhandel. Für den Händler ist sie eine Werbefläche wie ein Eintrag in einem Online-Verzeichnis, und solche Einträge sind im Handel nahezu flächendeckend: 98 Prozent der befragten Handelsunternehmen setzen bei der Werbung auf die eigene Website und auf Einträge in Online-Verzeichnissen (Bitkom). Eine Händlersuche mit veralteten Öffnungszeiten oder einem geschlossenen Standort schadet dagegen beiden: dem Händler, der Kunden verliert, und dem Hersteller, dessen Seite unzuverlässig wirkt.
Das Portal löst das, indem der Händler seine Angaben selbst pflegt und der Hersteller sie freigibt: Standorte, Öffnungszeiten, Telefonnummer, Website und Online-Shop, geführte Sortimente, Ausstellung, Service- und Montageleistungen sowie die Partnerstufe, sofern der Hersteller sie öffentlich zeigen will. Die Händlersuche auf der Herstellerseite liest diese Daten aus dem Portal statt aus einer Tabelle, die einmal im Jahr aktualisiert wird.
| Angabe | Pflege | In der Händlersuche |
|---|---|---|
| Firmenname und Anschrift | Händler, Freigabe durch den Hersteller | sichtbar |
| Öffnungszeiten und Telefon | Händler | sichtbar |
| Sortimente und Ausstellung | Händler, Auswahl aus der Liste des Herstellers | sichtbar und als Filter |
| Service und Montage | Händler | sichtbar und als Filter |
| Partnerstufe | Hersteller | nach Entscheidung des Herstellers |
| Ansprechpartner | Händler | nur mit Zustimmung der Person |
Drei Punkte sind dabei zu klären. Erstens, welche Daten öffentlich erscheinen: Firmendaten und Standorte ja, Namen und Fotos von Ansprechpartnern nur, wenn diese zugestimmt haben. Zweitens, wer in der Suche erscheint: Bei einem selektiven Vertrieb sind das die zugelassenen Händler, und die Kriterien dafür gehören in den Vertrag. Drittens, wie die Suche funktioniert: Eine Umkreissuche über Postleitzahlen kommt ohne eingebundenen Kartendienst aus, eine Kartenansicht kann später dazukommen.
Direktlieferung an den Endkunden: Streckengeschäft im Portal
Nicht jeder Händler will sperrige oder seltene Artikel über sein Lager führen. Er verkauft sie seinem Kunden, bestellt beim Hersteller und lässt direkt an den Endkunden liefern. Im Portal heißt das: Der Händler gibt eine abweichende Lieferadresse an, der Hersteller versendet mit neutralem Lieferschein ohne Händlerpreise, und die Rechnung geht an den Händler. Der Endkunde bleibt Kunde des Händlers; der Hersteller nutzt seine Adresse nur für die Lieferung.
Das ist ein anderer Fall als die Bestellung durch den eigenen Innendienst im Konto eines Kunden. Dort bestellt ein Mitarbeiter des Shopbetreibers stellvertretend für einen Firmenkunden, etwa nach einem Anruf; wie Shopware das mit Rechten und Protokoll löst, beschreibt der Beitrag Im Namen des Kunden bestellen. Bei der Direktlieferung bestellt dagegen der Händler selbst, auf eigene Rechnung, und nur der Lieferweg ändert sich.
Umsatzsteuerlich liegt dabei ein Reihengeschäft vor: Mehrere Unternehmer schließen über denselben Gegenstand Liefergeschäfte ab, und die Ware gelangt unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer (§ 3 Abs. 6a UStG). Versendet der Hersteller als erster Unternehmer in der Reihe, wird die Versendung seiner Lieferung zugeordnet. Im Inland ist das meist unproblematisch, bei Lieferungen ins Ausland aber für die Rechnungsstellung entscheidend; die Einordnung im Einzelfall gehört zur Steuerberatung. Das Portal sollte deshalb Lieferland und Lieferadresse getrennt von der Rechnungsadresse führen und so an das ERP übergeben.
Neutraler Versand
Belege und E-Rechnung im Händlerkonto
Neben Bestellungen erwarten Händler ihre Belege im Portal: Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Rechnungen und Gutschriften, durchsuchbar nach Datum, Auftrags- und Kommissionsnummer. Das spart den Weg über den Innendienst, wenn eine Rechnung gesucht wird, und macht Gutschriften aus Garantiefällen für den Händler nachvollziehbar.
Bei Rechnungen ändert sich zudem der Rahmen. Für Umsätze im Jahr 2027 dürfen Unternehmen Rechnungen an andere Unternehmen im Inland nur noch auf Papier oder in einem sonstigen elektronischen Format übermitteln, wenn ihr Gesamtumsatz im Vorjahr nicht mehr als 800.000 Euro betragen hat; Formate des elektronischen Datenaustauschs (EDI) bleiben bis Ende 2027 mit Zustimmung des Empfängers zulässig (§ 27 Abs. 38 UStG). Für Hersteller oberhalb dieser Grenze, die nicht per EDI abrechnen, heißt das: Die E-Rechnung geht im strukturierten Format an den Händler, und das Portal zeigt sie zusätzlich als lesbare Ansicht im Händlerkonto. Was dabei technisch zu beachten ist, steht auf der Seite zur E-Rechnung.
Einführung: Pilothändler, Stufen und eine Kennzahl
Ein Händlerportal scheitert selten an der Technik, häufiger an der Annahme durch den Handel. Viele Händler sehen sich bei der Digitalisierung nicht vorne: 66 Prozent der befragten Handelsunternehmen ordnen sich eher als Nachzügler ein, zugleich sehen 87 Prozent die Digitalisierung als Chance (Bitkom). Für die Einführung heißt das, mit wenigen Händlern zu beginnen, die Bedienung einfach zu halten und den Nutzen schon bei der ersten Bestellung spürbar zu machen.
- Stammdaten bereinigen: Händlernummern, Ansprechpartner, Lieferadressen und Stufenzuordnung im ERP prüfen, bevor Zugänge verschickt werden.
- Einen Pilot mit einer Handvoll Händler aus verschiedenen Stufen starten, darunter mindestens ein großer Händler mit eigener Warenwirtschaft.
- Innendienst und Außendienst einbinden: Sie zeigen das Portal im Gespräch und nehmen Rückmeldungen auf.
- E-Mail-Bestellungen in der Übergangszeit weiter annehmen und den Händlern bei jeder Mailbestellung den Portalweg anbieten.
- Bausteine nacheinander freischalten: zuerst Nachbestellung und Belege, dann Medienpaket, danach Garantiefälle und Händlersuche.
- Eine Kennzahl festlegen und monatlich auswerten: den Anteil der Nachbestellungen, die über das Portal statt per E-Mail eingehen.
Die Kennzahl lässt sich nur messen, wenn jeder Auftrag im ERP seinen Eingangskanal trägt. Das ist ein kleines Feld mit großer Wirkung: Es zeigt, welche Händler das Portal nutzen, wo der Außendienst nachfassen sollte und ob sich der Innendienst tatsächlich entlastet. Wer zusätzlich festhält, wie viele Rückfragen je Auftrag entstehen, sieht auch, ob Pflichtfelder und Prüfungen im Portal richtig gewählt sind.
Wie wir Händlerportale auf Shopware umsetzen
Wir bauen Händlerportale auf der Shopware Community Edition. Die Grundlage liefert Shopware mit Kundengruppen, Regel-Baukasten, erweiterten Preisen und Registrierungsformularen je Kundengruppe, über die neue Händler erst nach Freischaltung ihrer Stufe zugeordnet werden. Konditionen aus dem ERP, Nachbestellung mit Vorlagen und CSV-Upload, Belege, Medienpaket, Garantiefälle und die Datenpflege für die Händlersuche ergänzen wir als eigene Erweiterungen, angebunden an Ihr ERP und Ihr PIM.
Am Anfang steht ein Konzept: welche Stufen es gibt, welche Bausteine zuerst kommen, welche Daten aus welchem System stammen und wer im Haus welche Fälle bearbeitet. Daraus entsteht ein Portal, das mit den Händlern wächst, statt beim ersten Projekt alles auf einmal zu wollen. Einen Überblick über Funktionen und Ausbaustufen finden Sie auf der Seite zu B2B-Portalen; wenn Sie Ihren Fachhandel konkret anbinden wollen, beschreiben Sie uns Ihre Ausgangslage über das Kontaktformular.
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