Steuern, Recht und Normen
WRegG
Abkürzung für Wettbewerbsregistergesetz
Kurz und einfach erklärt
Das WRegG ist ein Gesetz über ein Register.
Ein Amt des Bundes führt das Register. Dort stehen Firmen, die bestimmte Regeln gebrochen haben.
Bei größeren Aufträgen müssen Ämter vorher in das Register schauen.
Definition
Das WRegG ist das Wettbewerbsregistergesetz. Es regelt das Wettbewerbsregister, das das Bundeskartellamt führt und das öffentlichen Auftraggebern Auskunft über Gründe gibt, ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren auszuschließen. Nach § 6 Abs. 1 WRegG müssen öffentliche Auftraggeber das Register vor dem Zuschlag abfragen, wenn der geschätzte Auftragswert 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer erreicht; bei einem Direktauftrag dürfen sie es nach § 6 Abs. 2 WRegG freiwillig abfragen.